Aus für Mops und Co.: Expert*innen fordern entschiedenes Vorgehen gegen Qualzucht in Österreich

Nach Ankündigung von Haltungsverboten in Niederlanden erwarten Landesstelle Wien der Österreichischen Tierärztekammer und Tierschutzombudsstelle Wien Verschärfung des Tierschutzgesetzes

Sie leiden unter Atemnot, deformierten Körpern und unglaublichen Schmerzen: Tiere mit Qualzucht-Merkmalen sind weit verbreitet. In den Niederlanden soll damit künftig Schluss sein: Der dort zuständige Minister hat jüngst ein Haltungsverbot für bestimmte Rassen angekündigt. Die Tierschutzombudsstelle Wien und die Landesstelle Wien der Österreichischen Tierärztekammer erwarten von der Bundesregierung ein ebenso entschlossenes Handeln gegen Qualzucht in Österreich. Sie fordern, dass die von Expert*innen längst vorgelegten Maßnahmen für eine erfolgreiche Umsetzung des Qualzucht-Verbots in der anstehenden zweiten Novelle des Tierschutzgesetzes mit höchster Priorität behandelt werden.

„Jedes Jahr müssen zahllose Tiere unglaubliches Leid erdulden oder sogar aus medizinischen Gründen eingeschläfert werden, weil die bestehenden Regelungen zur Vermeidung von Qualzucht zahnlos sind“, so Eva Persy, Wiener Tierschutzombudsfrau, und Manfred Hochleithner, Präsident der Landesstelle Wien der Österreichischen Tierärztekammer (ÖTK). Das Qualzuchtverbot ist als unzulässige Tierquälerei in § 5 Abs 2 Z 1 des Tierschutzgesetzes (TSchG) festgeschrieben. Doch haben die aktuell geltenden Vorgaben zu keiner Verbesserung der Situation geführt. Im Gegenteil: Die Zahl der betroffenen Tiere steigt stetig. „In Wien hat sich die Anzahl der angemeldeten Französischen Bulldoggen, einer der am stärksten betroffenen Hunderassen, in den letzten Jahren verdreifacht“, so Eva Persy.

Eine Tendenz, die sich auch in der tierärztlichen Praxis – nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa – bestätigt. Alle großen tierärztlichen Organisationen weltweit – wie etwa die WSAVA (World Small Animal Veterinary Association) – arbeiteten daher intensiv an Lösungen, wie Manfred Hochleithner berichtet. „Wir stehen in ständigem Austausch, u.a. mit der international anerkannten Expertin Monique Megens, die versucht, die unterschiedlichen Ansätze zu fokussieren“, so der Präsident der Landesstelle Wien der ÖTK. „Auch wenn ein Tier mit Qualzuchtmerkmalen optisch und oft auch akustisch als solches erkennbar ist, brauchen wir messbare Parameter – denn nur dann kann es zu einer objektiven Beurteilung „Qualzucht – JA oder NEIN“ kommen. Und dann müssen Tiere, die solche Merkmale nachweislich objektiv betrachtet haben, verboten werden! Auch die Haltung – sonst sind wir immer zwei Schritte hinter dem Problem.“

3-PUNKTE-PLAN GEGEN GEZÜCHTETES TIERLEID

Um das Verbot in Österreich tatsächlich umsetzen zu können, sind nach Meinung der Expert*innen drei Punkte essentiell:

* Die umgehende Streichung des Absatz 17 in § 44 TSchG, der Züchter*innen ohne jegliche zeitliche Beschränkung die Möglichkeit gibt, weiter mit von Qualzucht betroffenen Tierrassen zu züchten – sofern sie dokumentieren, dass sie Maßnahmen zur Reduzierung der gesundheitlichen Einschränkungen setzen.
* Die Festlegung von Grenzwerten, die klar definieren, ab welcher Ausprägung ein bestimmtes Merkmal als Qualzucht einzustufen ist, und so den einheitlichen Vollzug des Verbots ermöglichen.
* Die Einrichtung einer unabhängigen Expert*innenkommission im für Tierschutz zuständigen Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, welche als Kontrollstelle sämtliche Zuchtvorhaben und Zuchtvorgaben im Hinblick auf das geltende Verbot der Qualzucht zu überprüfen und freizugeben hat.

In den Niederlanden war 2019 ein Ampelmodell zur Beurteilung der Zuchttauglichkeit für kurzschnäuzige Hunde wie Mops oder Französische Bulldogge vorgestellt worden. Vor wenigen Tagen hatte die niederländische Regierung ein Haltungsverbot für Tiere, die unter ihren äußerlichen Merkmalen leiden, angekündigt. Dieses soll zunächst für Schottische Faltohrkatzen sowie für Hunde der Rasse Mops gelten und in weiterer Folge ausgedehnt werden.

„Die Schwachstellen des Qualzucht-Verbots sind seit langem bekannt. Doch hat es bislang jede Regierung seit Inkrafttreten des Tierschutzgesetzes 2005 verabsäumt, dringend notwendige Konkretisierungen vorzunehmen und Schlupflöcher zu schließen – zum Leidwesen der Tiere und ihrer Halter*innen, die oftmals völlig überfordert mit den gesundheitlichen und finanziellen Folgen solcher Qualzuchten sind“, so Persy und Hochleithner. Die Bundesregierung habe bei der kommenden Heimtier-Novelle die Chance, dieses unnötige Leid endlich zu beenden.

MEHR INFORMATIONEN ZUM THEMA QUALZUCHT FINDEN SIE HIER.

Indra Kley-Schöneich
Tierschutzombudsstelle Wien
Mobil: +43 676 8118 75070
E-Mail: indra.kley-schoeneich@tow-wien.at

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