
Voglauer zu Anklage gegen Kärntner Ex-Politiker: Nicht wegschauen und konsequent gegen Rechtextremismus vorgehen
Grüne fordern sorgsamen Umgang mit der Geschichte und sehen in der Anklage wegen Verletzung des Verbotsgesetzes gegen Ex-Politiker der Freiheitlichen ein wichtiges Signal
„Es ist wichtig und richtig, dass die Staatsanwaltschaft Klagenfurt jetzt auch in diesem prominenten Fall Anklage wegen Verletzung des Verbotsgesetzes erhoben hat. Denn: Rechtsextremismus, nationalsozialistische Wiederbetätigung und Antisemitismus sind Gift für unsere demokratische Gesellschaft. Das wissen wir aus unserer Vergangenheit nur zu gut. Daher muss auch gegen jede Form der Verherrlichung des NS-Regimes wirksam vorgegangen werden“, sagt Olga Voglauer, Sprecherin der Grünen für Gedenkkultur.
Heute wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegen einen freiheitlichen Ex-Politiker aus Kärnten Anklage wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz erhebt. Der jetzige Angeklagte hatte – nach außen hin gut wahrnehmbar – NS-Runen in sein hölzernes Eingangstor gefräst. Am bäuerlichen Grundstück des Angeklagten führt zudem ein öffentlicher Radweg vorbei. Als Sprecherin der Grünen für Gedenkkultur und Volksgruppen brachte Voglauer im Jahr 2020 eine Sachverhaltsdarstellung dazu ein, die in der jetzigen Anklage mündete.
Bei den Runen handelt es sich um eine sogenannte „Wolfsangel“, eine Odal- und eine Sigrune. Letztere etwa wurde während der NS-Zeit als Emblem der Hitler-Jugend sowie in weiterer Folge von der SS (Schutzstaffel) verwendet, einer als Parteiorganisation der NSDAP nach dem Verbotsgesetz verbotenen Organisation.
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