AK Kärnten: Notstandshilfe im Monat nach Rehabilitationsgeldbezug ist zu gewähren!

Rehageldbezieherin wurde die Notstandshilfe im Folgemonat nicht gewährt. AK-Sozialrechtsexperten legten Beschwerde ein. Mit Erfolg.

Nach Beendigung einer langwierigen medizinischen Rehabilitation, wo Reha­bilitationsgeld – also eine Leistung der Krankenversicherung durch einen Be­scheid der Pensionsversicherung – ihren Lebensunterhalt finanziert, beantragte eine Kärntnerin für den Folgemonat die Notstands­hilfe beim Arbeitsmarktservice (AMS), um bis zum nächsten Job, Essen und ein Dach über dem Kopf bezahlen zu können. „Menschen sind auf dieses Geld bei Rekonvaleszenz angewiesen, fehlt ein Monat wird es finanziell eng für die Betroffenen – die AK hilft“, so AK-Präsident Günther Goach.

Arbeiterkammer Kärnten
Mag. Helfried Fasser
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