
EQS-HV: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
EQS-News: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG: Einberufung der ordentlichen
Hauptversammlung
28.03.2023 / 08:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
News
– ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
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SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Ternitz
FN 102999 w, ISIN AT0000946652
(„Gesellschaft“)
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT
Aktiengesellschaft am
Donnerstag, dem 27. April 2023, um 10:00 Uhr, in 2630 Ternitz,
Theodor-Körner-Platz 2 („Stadthalle“).
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses gemäß UGB samt Anhang und
Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses
gemäß IFRS samt Konzernanhang und –lagebericht samt nichtfinanzieller
Erklärung, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstandes, jeweils zum
31. Dezember 2022 sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für
das Geschäftsjahr 2022
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinnes
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2022
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2022
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2023
6. Wahl in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022
8. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 2 „Gegenstand des
Unternehmens“
10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 4
„Veröffentlichungen“
11. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 7 „Berichte an den
Aufsichtsrat“
12. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 14
„Hauptversammlung – Einberufung – Fernteilnahme“
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Absatz 3 und 4 AktG
spätestens ab 6. April 2023 auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft unter [1] www.sbo.at/hauptversammlung
zugänglich: Jahresfinanzbericht 2022, darin enthalten
• Jahresabschluss mit Lagebericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
• nichtfinanzielle Erklärung,
Corporate Governance-Bericht 2022,
• Gewinnverwendungsvorschlag,
• Bericht des Aufsichtsrats 2022,
• Vergütungsbericht 2022,
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 – 12,
• Lebenslauf Mag. Sonja Zimmermann,
• § 87 (2) AktG Erklärung,
• Satzung im Änderungsmodus,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht an den unabhängigen
Stimmrechtsvertreter,
• Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
• Formular für den Widerruf einer Vollmacht an den unabhängigen
Stimmrechtsvertreter,
• vollständiger Text dieser Einberufung.
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 17. April 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)
(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
spätestens am 24. April 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf
einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss.
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 14 Absatz 3 genügen lässt
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50
Per E-Mail [2]anmeldung.sbo@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen bitte im Format
PDF)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD
EQUIPMENT Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel
60
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000946652 im Text
angeben)
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten (§ 10a Absatz 2 AktG):
• Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen
gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in
ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN AT0000946652 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
• Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 17. April
2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Identitätsnachweis
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft behält sich das
Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen
festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann
der Einlass verweigert werden.
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur
Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen
Lichtbildausweis bereit zu halten.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls
das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist,
erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE VERFAHREN
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung
Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Absatz 2 AktG) erteilt werden,
wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich.
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
Kommunikationswege und Adressen an:
Per Post oder Boten SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD
EQUIPMENT Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice
GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel,
Köppel 60
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50
Per E-Mail [3]anmeldung.sbo@hauptversammlung.at
(Vollmachten bitte im Format
PDF)
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000946652 im
Text angeben)
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Die Vollmachten müssen spätestens bis 26. April 2023, 12:00 Uhr, bei einer
der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der
Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung
übergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
[4] www.sbo.at/hauptversammlung abrufbar. Wir bitten im Interesse einer
reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu
verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum
Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung
gestellten Vollmachtsformular.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft
vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht
durch einen unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter ausüben
zu lassen. Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer, LL.M., wird bei der
Hauptversammlung als unabhängiger Stimmrechtsvertreter zur Verfügung
stehen und diese Aktionäre vertreten. Die Kosten für die
Stimmrechtsvertretung werden von der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD
EQUIPMENT Aktiengesellschaft getragen. Sämtliche übrige Kosten,
insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder
Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.
Für die Erteilung einer Vollmacht an Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer,
LL.M., kann das spezielle auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.sbo.at/hauptversammlung spätestens ab dem 6. April 2023 zur Verfügung
gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht muss zeitgerecht
(spätestens bis 26. April 2023, 12:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich an
einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD
EQUIPMENT Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50
Per E-Mail oberhammer.sbo@hauptversammlung.at
(Vollmachten bitte im Format PDF)
Im Falle der Bevollmächtigung übt Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer,
LL.M., das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von dem
Aktionär erteilten Weisungen aus, die auf dem speziellen
Vollmachtsformular angekreuzt werden können. Falls keine Weisungen
angekreuzt werden, wird der Bevollmächtigte für die Beschlussvorschläge
des Vorstands und des Aufsichtsrats stimmen. Bitte beachten Sie, dass der
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von
Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
Die zur Abstimmung gelangenden Beschlussvorschläge werden von der
Gesellschaft auf der Website unter www.sbo.at/hauptversammlung
veröffentlicht.
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND
119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 6.
April 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die
Adresse SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft, zH Frau
Manuela Scheiber, 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, oder, wenn per E-Mail, mit
qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
m.scheiber@sbo.co.at oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht.
„Schriftlich“ bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige
Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit
qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit
Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000946652 im
Text anzugeben ist.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird,
dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß
von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV) verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 18. April 2023 (24:00 Uhr, Wiener
Zeit) der Gesellschaft entweder per Post oder Boten an SCHOELLER-BLECKMANN
OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft, zH Frau Manuela Scheiber, 2630
Ternitz, Hauptstraße 2, oder per E-Mail: m.scheiber@sbo.co.at, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Absatz
2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf
eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise
abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der
Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar
gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss
jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
Absatz 2 AktG.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren Aktionären,
die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des
Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV) verwiesen.
3. Angaben gem § 110 Absatz 2 S 2 iVm § 86 Absatz 7 und 9 AktG
Zum Tagesordnungspunkt 6. „Wahl in den Aufsichtsrat“ und der allfälligen
Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110
AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:
§ 10 Absatz 1 der Satzung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT
Aktiengesellschaft bestimmt, dass der Aufsichtsrat aus vier bis sechs von
der Hauptversammlung bestellten Mitgliedern besteht.
Mitgeteilt wird, dass vom Betriebsrat keine Mitglieder in den Aufsichtsrat
gemäß § 110 ArbVG entsandt wurden und daher eine Angabe, ob ein
Widerspruch gemäß § 86 Absatz 9 AktG erklärt wurde, entfällt.
Der Aufsichtsrat der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT
Aktiengesellschaft besteht derzeit aus fünf von der Hauptversammlung
gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern).
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft unterliegt
derzeit nicht dem Anwendungsbereich von § 86 Absatz 7 AktG und es besteht
keine Verpflichtung, das Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Absatz 7 AktG zu
erfüllen, da bei Wahl einer Person in den Aufsichtsrat auch nach der
Hauptversammlung der Aufsichtsrat nur aus fünf Kapitalvertretern besteht.
Von den fünf Kapitalvertretern sind drei Männer und zwei Frauen. Das
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Absatz 7 AktG wurde schon bisher erfüllt.
4. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die
Gesellschaft per Post an 2630 Ternitz, Hauptstraße 2, z.H. Frau Manuela
Scheiber, oder per E-Mail an vorstand@sbo.co.at übermittelt werden.
5. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge
zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt III. dieser Einberufung. Liegen zu einem
Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Absatz
3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.
Ein Aktionärsantrag zum Tagesordnungspunkt 6. „Wahl in den Aufsichtsrat“
setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines
Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge
müssen spätestens am 18. April 2023 in der oben angeführten Weise (Punkt V
Absatz 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung
gemäß § 87 Absatz 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über
alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.
Hinsichtlich der Angaben gemäß § 110 Absatz 2 Satz 2 iVm § 86 Absatz 7 und
9 AktG wird auf die Ausführungen zu Punkt V Absatz 3 verwiesen.
6. Information auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft [5] www.sbo.at/hauptversammlung zugänglich.
7. Information zum Datenschutz der Aktionäre
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft verarbeitet
personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Absatz
2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des
Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls
Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und
Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen
der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Vorbereitung, Durchführung, Nachbearbeitung sowie für die Teilnahme von
Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem
Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
ist somit Artikel 6 Absatz 1 lit c DSGVO.
Für die Verarbeitung ist die SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT
Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle. SCHOELLER-BLECKMANN
OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft bedient sich zum Zwecke der
Ausrichtung der Hauptversammlung und dem Dividenden-Clearing externer
Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken,
Zählservice und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von SCHOELLER-BLECKMANN
OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten,
die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind,
und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft. Soweit
rechtlich notwendig, hat die SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT
Aktiengesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT
Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene
Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des
notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für
die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien und Übernahmerecht, aus dem
Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern
rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD
EQUIPMENT Aktiengesellschaft oder umgekehrt von der SCHOELLER-BLECKMANN
OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft gegen Aktionäre erhoben werden,
dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung
von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor
Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer
der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen
rechtskräftiger Beendigung führen.
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der
Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre
gegenüber der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
unentgeltlich über die E-Mail-Adresse [6]compliance@sbo.co.at oder über
die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Group Compliance Management
2630 Ternitz, Hauptstraße 2
Tel: +43 2630 315 – 0
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
der Internetseite der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT
Aktiengesellschaft unter www.sbo.at/privacypolicy zu finden.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 16.000.000,– und ist zerlegt in
16.000.000 auf Inhaber lautende Nennbetragsaktien mit einem Nennbetrag von
je EUR 1,–.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 15.729.365 Stimmrechte.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
270.635 eigene Aktien. Aus diesen stehen der Gesellschaft keine Rechte zu,
auch nicht das Stimmrecht.
Eine Veränderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung und
damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in der Hauptversammlung bekannt
gegeben.
Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Ternitz, im März 2023
Der Vorstand
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28.03.2023 CET/CEST
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
Hauptstrasse 2
2630 Ternitz
Österreich
Telefon: +43 (0)2630/315110
Fax: +43 (0)2630/315101
E-Mail: sboe@sbo.co.at
Internet: http://www.sbo.at
ISIN: AT0000946652
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
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1592967 28.03.2023 CET/CEST
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2. anmeldung.sbo@hauptversammlung.at
3. anmeldung.sbo@hauptversammlung.at
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6. compliance@sbo.co.at
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