Österreich bekommt ein Einwegpfand – Pfandverordnung geht heute in Begutachtung

Neues Logo für Einwegflaschen und Einwegdosen steht fest

Ab 1. Jänner 2025 gilt in Österreich ein Einwegpfand. Wer eine Einwegflasche oder –dose kauft, bezahlt einen kleinen Betrag als Pfand. Dieses Geld bekommt man zurück, wenn das Gebinde zurückgegeben wird. So stellen wir sicher, dass die Getränkeverpackungen nicht in der Natur landen. Und sie können anschließend bestmöglich recycelt werden, weil sie sortenrein gesammelt sind.

Die Verordnung geht heute in Begutachtung. In den nächsten vier Wochen können Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Die Eckpunkte der Verordnung wurden unter Federführung des Klimaschutzministeriums im Rahmen einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit Getränkeherstellern, dem Lebensmittelhandel und den Sozialpartnern Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer festgelegt.

KLIMASCHUTZMINISTERIN LEONORE GEWESSLER: „Österreich bekommt ein Pfandsystem. So schützen wir unsere Natur und sorgen dafür, dass Plastikflaschen und Dosen fachgerecht recycelt werden. Und die Menschen in Österreich sind bereit für das Pfandsystem, denn sie lieben ihre Natur und möchten sie schützen. Ich freue mich daher sehr, dass das für Österreich maßgeschneiderte Pfandsystem heute in Begutachtung geht.“

ECKPUNKTE DES EINWEG-PFANDSYSTEMS

UMFANG UND PFANDHÖHE:

* das Pfand gilt für ALLE GETRÄNKEARTEN MIT AUSNAHME VON MILCH UND MILCHMIXGETRÄNKEN und für alle Gebinde mit einem VOLUMEN ZWISCHEN 0,1 UND 3 LITER
* die PFANDHÖHE BETRÄGT EINHEITLICH 25 CENT, unabhängig vom Material oder der Größe des Gebindes

* alle Pfandgebinde sind mit DIESEM EINHEITLICHEN PFANDSYMBOL gekennzeichnet 

BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Uta Hauft
Pressesprecherin der Bundesministerin
+43 1 71162-658114
uta.hauft@bmk.gv.at
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