
Verfassungsgerichtshof bestätigt Kritik der Volkshilfe an der Sozialhilfe
Fenninger: Das soziale Netz krisenfest machen ist Gebot der Stunde
Der Verfassungsgerichtshof hat heute einige Bestimmungen zur Sozialhilfe aufgehoben. So wurde als verfassungswidrig erkannt, dass die Länder für die Deckung eines erhöhten Wohnbedarfs, oder um besondere Härtefälle zu vermeiden, ausschließlich Sachleistungen einsetzen dürfen.
Volkshilfe Österreich
Erwin Berger, MAS
Leiter Kommunikation Volkshilfe Österreich
+43 676 83 402 215
erwin.berger@volkshilfe.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender