EQS-News: Andritz AG: Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses

EQS-News: Andritz AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Hauptversammlung
Andritz AG: Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses

30.03.2023 / 11:24 CET/CEST
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GRAZ, 30. MÄRZ 2023. Die ANDRITZ AG, Stattegger Straße 18, 8045 Graz (in
der Folge auch die „Gesellschaft“) gibt gemäß § 119 Abs. 9 BörseG und § 2
Abs. 1, § 3 Abs. 1 Veröffentlichungsverordnung 2002 bekannt, dass die 116.
ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. März 2023 die
folgenden Beschlüsse fasste:

 1. Der Vorstand wird gem. § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30
Monaten ab dem 1. Oktober 2023 ermächtigt, eigene Aktien der
Gesellschaft im gesetzlich jeweils höchst zulässigen Ausmaß zu
erwerben und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst
werden muss, gegebenenfalls diese Aktien der Gesellschaft mit
Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. Der Handel mit eigenen
Aktien als Erwerbszweck wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren
Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die
Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen oder für deren Rechnung
durch Dritte ausgeübt werden.

 2. Der Gegenwert pro Stückaktie darf jeweils den anteiligen Betrag pro
Aktie am Grundkapital nicht unterschreiten. Der höchste beim
Rückerwerb zu leistende Gegenwert pro Stückaktie darf nicht mehr als
10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der
der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen zehn Handelstage an
der Wiener Börse liegen.

 3. Sowohl dieser Beschluss als auch das darauf beruhende Rückkaufprogramm
und ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren jeweilige Dauer
sind zu veröffentlichen.

 4. Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen
Aktien auch auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu veräußern
oder zu verwenden und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der
Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts). Die
Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren
Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt
werden.

Diese Bekanntmachung ersetzt gemäß § 119 Abs 10 BörseG die
Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1a zweiter Satz AktG.

 

 

Der Vorstand der ANDRITZ AG

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30.03.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Andritz AG
Stattegger Straße 18
8045 Graz
Österreich
Telefon: +43 (0)316 6902-0
Fax: +43 (0)316 6902-415
E-Mail: welcome@andritz.com
Internet: www.andritz.com
ISIN: AT0000730007
Indizes: ATX
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
EQS News ID: 1597063

 
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1597063  30.03.2023 CET/CEST

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