SPÖ-Muchitsch ad Abschaffung der Pensionsaliquotierung: „Unser Ultimatum ist verstrichen, wir ziehen vor den VfGH!“

SPÖ will Weg der ‚Drittelbeschwerde‘ gehen – „Für die 90.000 Neupensionist*innen aus dem Vorjahr und die Rechtssicherheit für alle Pensionist*innen ab 2025“

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch ist nach wie vor froh, dass es durch den Druck der SPÖ gelungen ist, 200.000 Menschen, die heuer und im nächsten Jahr in Pension gehen, vor einer lebenslangen Pensionskürzung zu verschonen. Die SPÖ stellte aber schon in den vergangenen Tagen stets klar, dass das nicht ausreicht: „Eine Regelung, die laut Rechtsexperten so unsachlich und gleichheitswidrig sowie gegenüber Frauen diskriminierend ist, muss man abschaffen, statt sie bloß zu pausieren. Sie ist in zwei Jahren ja nicht weniger rechtlich problematisch!“ ****

Das Ultimatum der SPÖ an die Regierung, die ungerechte und sachlich nicht gerechtfertigte Pensionsaliquotierung bis Ende März abzuschaffen, andernfalls wird man sich an den Verfassungsgerichtshof wenden, ist mit Ende der gestrigen Nationalratssitzung verstrichen. Entsprechend setzt die SPÖ nun Konsequenzen. Muchitsch: „Unser Ultimatum ist verstrichen, wir ziehen vor den VfGH!“ Dazu will die SPÖ wie angekündigt den Weg einer Drittelbeschwerde gehen – alle Parteien sind eingeladen, sich dieser anzuschließen.

Ziel der Verfassungsbeschwerde ist zweierlei: Erstens hat die Bundesregierung bei der Aussetzung der Aliquotierung für jene Menschen die heuer und im kommenden Jahr in Pension gehen, jene Menschen vergessen, die im Vorjahr (2022) in Pension gegangen sind. Auf diese Gruppe wird die Verfassungsbeschwerde der SPÖ besonderen Fokus legen, denn sie sind vorübergehend der einzige Jahrgang, der mit lebenslangen Pensionskürzungen konfrontiert ist. Immerhin sind davon rund 90.000 Menschen betroffen, rund 50.000 davon wurden gar nur 50 Prozent der Inflation abgegolten. Bei einer durchschnittlichen männlichen Angestelltenpension bedeutet das eine Pensionskürzung in der Höhe von rund 32.000 Euro.

Zweitens, Rechtssicherheit für alle Pensionist*innen, die nach 2024 in Pension gehen. Eine Regelung, die unsachlich ist, ist auch im Jahr 2025 noch verfassungswidrig. Muchitsch: „Die SPÖ wird daher nicht zulassen, dass es ab 2025 mit dem Pensionsraub wieder munter weitergeht!“

Muchitsch ruft in Erinnerung, dass es sich um einen Pensionsraub handelt, von dem besonders Frauen betroffen sein werden. Ab 2024 bis 2034 wird aufgrund der Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters jeder einzelne reguläre Pensionsantritt einer Frau immer in der zweiten Jahreshälfte liegen. Das bedeutet, dass Frauen ab 2025 im ‚besten Fall‘ 40 Prozent der Inflation im ersten Pensionsjahr abgegolten werden. Vielen wird die Inflationsanpassung zur Gänze gestrichen werden. Ein weiterer Beleg dafür, dass die ‚Aussetzung‘ des Pensionskürzungssystems der Bundesregierung das Problem nur verschiebt, nicht löst. Muchitsch hält für die SPÖ daher fest: „Wir stehen für Gerechtigkeit für alle Menschen und ziehen daher jetzt für all jene, denen sonst ihre Pension ein Leben lang gekürzt würde, vor den Verfassungsgerichtshof!“ (Schluss) lk/bj

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