FPÖ – Pröller fordert eine verfassungsmäßige Verankerung der Bargeldzahlung

FPÖ-Antrag betreffend „Ja zum Schutz des Bargeldes und der uneingeschränkten Bargeldzahlung – Nein zum Masterplan der Bargeldabschaffung in Österreich und der EU“

„Aktuell plant die EU einen weiteren Vorstoß, wonach eine Bargeldobergrenze von 7.000 Euro eingeführt werden soll. Ein solches Vorgehen kann nur als weiterer Schritt für eine komplette Bargeldabschaffung verstanden werden. Dieses Ziel verfolgt die EU ja bereits seit mehreren Jahren, um die komplette Kontrolle über den gesamten Zahlungsverkehr zu erlangen und den gläsernen Menschen zur Realität werden zu lassen“, kritisierte heute der oberösterreichische freiheitliche Bundesrat Günter Pröller in seinem Debattenbeitrag.

„Daher bleiben wir bei der Forderung nach einer verfassungsmäßigen Verankerung der Bargeldzahlung. Die FPÖ ist nämlich die einzige Partei, die seit Jahren für die Verankerung der Bargeldzahlung in der Verfassung eintritt. Neben der Verankerung in der Verfassung gibt es aber noch einen zweiten wichtigen Schritt. So dürfen Unternehmen eine Bargeldzahlung nicht verweigern, denn jedem Österreicher muss auch in Zukunft das Recht gegeben werden, mit Bargeld bezahlen zu können“, forderte Pröller.

Im weiteren Verlauf seiner Rede brachte der freiheitliche Bundesrat einen Antrag betreffend „Ja zum Schutz des Bargeldes und der uneingeschränkten Bargeldzahlung – Nein zum Masterplan der Bargeldabschaffung in Österreich und der EU“, in dem die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung aufgefordert werden, sich auf österreichischer und europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Cent- und Euro-Bargeldmünzen in ihrem aktuellen Bestand erhalten bleiben, ein uneingeschränkter Bargeldzahlungsverkehr in Österreich verfassungsrechtlich verankert wird und in der EU uneingeschränkt getätigt werden kann. „Überdies muss ein verfassungsrechtlicher Schutz des Bargeldes als Zahlungsmittel und Vermögensform ohne Obergrenzen normiert und in EU uneingeschränkt anerkannt sowie einen verfassungsrechtlich festgelegten Kontrahierungszwang für den Waren- und Dienstleistungsverkehr im Zusammenhang mit der grundsätzlichen Annahme von Bargeld als Zahlungsmittel in der österreichischen Rechtsordnung festgeschrieben werden“, betonte Pröller.

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