
TKG warnt: „Die türkischen Gesetze erlauben keine Ausland-Wahlpropaganda. Auch in Österreich.“
Österreich darf weder ein Selbstbedienungsladen noch Hinterland für Auslandswahlen aus der Türkei werden.
Aus der Türkei besteht in Österreich und in der EU ein Wahlpropagandaverbot. Jede Art von Propaganda im Ausland, sprich, in Österreich oder in der EU an Auslandsvertretungen und Zolltoren direkt oder indirekt ist verboten.
Türkische Kulturgemeinde in Österreich(TKG)
Dr. Melissa Günes
Generalsekretärin
Tel.:01/513 76 15-0
m.gunes@turkischegemeinde.at
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