FPÖ – Hafenecker: Anfragerecht gegenüber dem Nationalratspräsidenten stärken, Parlament vor Wolfgang Sobotka schützen!

Mit unzureichenden Beantwortungen verhöhnt Sobotka Abgeordnete und Bürger, während er sündteure „Selbstinszenierungsexzesse“ auf Steuerzahlerkosten betreibt

In seiner heutigen Pressekonferenz übte FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker, MA scharfe Kritik an ÖVP-Nationalratspräsident Sobotka, der mit seiner Amtsführung dem Parlamentarismus erheblichen Schaden zufüge. „Schon in den letzten beiden Untersuchungsausschüssen hat Sobotka die Verfahrensordnung eigenwillig zugunsten der ÖVP ausgelegt und gedehnt. Jetzt macht er dasselbe bei der Geschäftsordnung des Nationalrates, wie seine fragwürdige Beantwortung von drei freiheitlichen Anfragen beweist. Als Nationalratspräsident sollte Sobotka eigentlich dem Interpellationsrecht der Abgeordneten gegenüber Ministern zum Durchbruch verhelfen, stattdessen tritt er es selbst mit Füßen!“, so Hafenecker.

So habe der Nationalratspräsident für die Beantwortung der Anfrage „Sobotkas Medienimperium im Parlament“ ganze vier Monate gebraucht. „Der Erkenntnisgewinn daraus war ein exorbitanter Anstieg von Personal und Kosten im Bereich der Kommunikation, für die 2023 knapp 14 Millionen Euro – sechs Millionen Euro davon allein für Personal – budgetiert wurden. Und weil Sobotka offenbar mit den vorhandenen Planstellen nicht mehr auskommt, werden auch Mitarbeiter über eine Personalleasingfirma hereingeholt. Was macht diesen Mehraufwand aus? Etwa der Zustand der ÖVP? Das wird Sobotka noch aufklären müssen, denn mit solchen Arbeitsleihverträgen kann man viele Vorschriften im öffentlichen Dienst unterlaufen, wie zum Beispiel Ausschreibungen“, erklärte der freiheitliche Generalsekretär und verwies dazu auch auf die teuren Medienformate mit wenig Publikum, die der Nationalratspräsident produzieren lasse.

Dass Wolfgang Sobotka auch einen regelrechten „Selbstinszenierungsexzess“ betreibe, zeige auch die Tatsache, dass zwei Drittel aller parlamentarischen Veranstaltungen seine eigenen ausmachen würden: „Noch dazu verschwimmen dabei immer wieder die notwendigen Grenzen zwischen Politik und Medien. Denn nicht selten moderieren Personen aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegen Bezahlung diese Veranstaltungen.“ Seine „Gutsherrenmentalität“ lege Sobotka zudem auch bei der „Freunderlwirtschaft“ an den Tag, die er im Bereich der Kunst im neu sanierten Parlament betreibe. So habe er den Kunstkurator per Direktvergabe bestellt und dieser dann in Folge seine Lebensgefährtin zur „Projektmanagerin“ für die Ausstattung mit Kunstgegenständen gemacht. Der Kurator und seine Lebensgefährtin erhielten ein Honorar von mehr als 85.000 Euro.

Eine dritte Anfrage, die der Nationalratspräsident nur unzureichend beantwortete, bezog sich auf seine „dubiosen Social-Media-Aktivitäten“. „Sobotka hat zum Beispiel zugegeben, dass die Teilorganisation einer politischen Partei auf Landesebene Zugriff auf seine Social-Media-Accounts gehabt und Postings erstellt hat – sogar in Wahlkampfzeiten. Konkret handelte es sich dabei um den NÖAAB, beworben wurden Beiträge zuvor offenbar auf Kosten des Parlaments und damit der Steuerzahler. Wie hat die ÖVP diese Parteispende in ihrem Rechenschaftsbericht verbucht? Auch das muss schleunigst geklärt werden“, führte Hafenecker weiter aus.

Um all die offenen Fragen aufzuklären, werde die FPÖ weitere Anfragen an Wolfgang Sobotka stellen und auch einen Antrag für eine Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrates einbringen. „Dieser wird zwei Eckpunkte beinhalten: Nämlich, dass der Nationalratspräsident genauso wie die Mitglieder der Bundesregierung eine zweimonatige Frist für die Beantwortung der Anfragen von Abgeordneten einhalten und sich gegebenenfalls auch Kurzdebatten zu seinen Antworten im Parlament stellen muss. Diese Geschäftsordnungsänderungen sollen auch den Rechnungshof als Hilfsorgan des Parlaments betreffen, dessen Präsidentin Kraker Anfragen ebenso oft nicht ernst nimmt. Die Organe des Parlamentarismus müssen wieder in volle Funktionsfähigkeit gebracht werden, damit es zu keinem ,Multiorganversagen´ kommt!“, so NAbg. Christian Hafenecker, MA. 

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