Verfassungsausschuss bringt Novelle zum Medientransparenzgesetz auf den Weg

Notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat noch offen

Ministerien und andere öffentliche Stellen, die größere Werbekampagnen schalten, müssen künftig öffentlich über Inhalt, Laufzeit und Budget der Kampagne informieren und darlegen, warum die Kampagne nötig ist. Zudem ist zu beschreiben, wer die Zielgruppen sind und nach welchen Kriterien die Medienauswahl erfolgte. Übersteigt die Kampagne den Betrag von 1 Mio. € ist zusätzlich eine Wirkungsanalyse durchzuführen. Eine entsprechende Novelle zum Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz hat heute mit den Stimmen von ÖVP und Grünen den Verfassungsausschuss des Nationalrats passiert. Gleichzeitig werden einige

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