Schwarze Sulm: Gericht ignoriert nicht funktionsfähiges Kraftwerksprojekt und winkt Änderungsgenehmigung erneut durch.

Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, hat das Landesverwaltungsgericht Steiermark auch zum zweiten Mal die Änderungsgenehmigung zum Kraftwerk Schwarze Sulm erteilt, nachdem diese bereits einmal höchstgerichtlich aufgehoben worden war. Sprecher Wolfgang Rehm „ Bedauerlich aber nicht ganz überraschend wurde das original 2007 in technisch nicht funktionsfähiger Form bewilligte Projekt faktenwidrig für funktionsfähig erklärt um die rechtliche Grundlage für dieses Manöver zu schaffen.

Ansonsten hätte eine Änderungsbewilligung für die aktuelle Version des Projektes nicht erteilt werden dürfen. „Dazu wurde das Vakuum eines bei der berüchtigten Abteilung 13 bestehenden Aktenchaos genützt, um alle Fragen weltfremd im Sinne der Projektwerber auszulegen,“ kritisiert Rehm. Das Ausleitungskraftwerksprojekt beinhaltet eine Druckrohrleitungstrasse und mangels Vermessung der Geländehöhen hätte das Wasser bergauf fließen müssen, damit das Kraftwerk funktioniert. Vorgesehen sei deren Verlegung überwiegend in schmalen Forstwegen im steilen Gelände und komplexen Wasserverhältnissen gewesen. Damit das funktioniert hätte sie aber wie nun amtssachverständig festgestellt worden ist, nach Projektannahmen in 35 Metern, real in 50 Metern Tiefe und mehr verlegt werden müssen. „Es gibt keinen Hinweis dass derart drastische Eingriffe mitgeplant und bewilligt worden sind, das Gericht hat aber die Formulierung ‚mindestens’ einen Meter dazu benützt eine Bestimmung, die nach technischen Standards eine ausreichende Überdeckung gewährleisten soll, sachwidrig beliebig auszudehnen, quasi eine Lizenz für einen Vorstoß zum Erdmittelpunkt abzuleiten.

„Das Projekt ist energiewirtschaftlich bedeutungslos, würde aber eine der wenigen verbliebenen besonders wertvollen Flussstrecken schädigen, so Experte Rehm. Juristisch sei das letzte Wort noch nicht gesprochen. „Wir kooperieren hier mit dem Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe und werden rechtliche Schritte, wie einen erneuten Gang zum Höchstgericht, das bereits die erste Entscheidung aufgehoben hat, prüfen“, so Rehm abschließend.

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, wolfgang.rehm@reflex.at

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