
Wien präsentiert Maßnahmenpaket gegen Kinderarmut im Bildungsbereich
Investitionen von 15 Mio. € jährlich für armutsgefährdete Familien
In Zeiten der massiven Teuerungswelle, die auf alle Gesellschaftsschichten der Bevölkerung hereinbricht, handelt die Stadt Wien und entlastet armutsgefährdete Familien nachhaltig. Ein warmes, gesundes Mittagessen sowie die Teilnahme an der Ganztagesbetreuung sind auch Fragen der Chancengerechtigkeit, die nicht vom Einkommen der Eltern abhängen dürfen.
Im Rahmen eines Pressegesprächs stellten heute Vizebürgermeister und Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) und die Bildungssprecherin der Wiener SPÖ, Nicole Berger-Krotsch ein entsprechendes Paket, das im Bildungsbereich zur Anwendung kommt, vor.
Eine von Bildungsstadtrat Wiederkehr eingesetzte Arbeitsgruppe des Projektes „Essens- und Betreuungsbeitrag neu“, bestehend aus fachkundigen Mitarbeiter*innen der MA 10 (Kindergärten) für die Hortbetreuung, MA 56 (Schulen) für die Ganztagsbetreuung in offenen Schulen und der MA 11 (Kinder-und Jugendhilfe) erarbeitete demnach ein Konzept für die Ermäßigung des Mittagessens in Bildungseinrichtungen und neuen Beitragsgrenzen in der schulischen Nachmittagsbetreuung. Diese kommen ab dem neuen Schuljahr im Herbst zur Anwendung.
DEUTLICHE ENTLASTUNG BEI ESSENSBEITRÄGEN IN SCHULEN, KINDERGÄRTEN UND HORTEN
Als Herzstück der Entlastung für armutsgefährdete Familien präsentierten Wiederkehr und Berger-Krotsch eine deutliche Hilfestellung für Betroffene bei Essensbeiträgen für Schulen, Kindergärten und Horte.
Die Bemessungsgrundlage für Nullzahler, also jenen Eltern die gar nichts für das Mittagessen ihrer Kinder bezahlen, orientiert sich am Mindeststandard der Mindestsicherung für ein Paar mit einem minderjährigen Kind (EUR 1 864,94 im Jahr 2023 statt bisher EUR 1283,73) und wird jährlich angepasst.
Ebenso sind Obsorgeberechtigte mit einem zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigem Mindestsicherungsbescheid Nullzahler (Es genügt, dass ein Obsorgeberechtigter die Mindestsicherung bezieht). Die Förderung soll nach einmaliger Prüfung für das gesamte Betriebsjahr gewährt werden. Ausgehend von diesen Standards wird auch die Berechnung des Anspruchs auf ermäßigtes Mittagessen in Kindergärten seitens der MA 11 erfolgen.
Manfred Kling
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Mag. Lisa Miletich
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