
10 Jahre Rana Plaza: AK fordert ein starkes EU-Lieferkettengesetz
Einsturz der Textilfabrik in Bangladesch forderte mehr als 1.100 Todesopfer
Heute vor 10 Jahren stürzte die Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch ein und forderte mehr als 1.100 Todesopfer, nachdem grundlegende Sicherheitsstandards nicht beachtet worden waren. Produziert wurde in dem Gebäude hauptsächlich für namhafte europäische Unternehmen. 10 Jahre nach dem verheerenden Einsturz bringt die EU endlich ein Lieferkettengesetz auf den Weg. Große Unternehmen müssen künftig Verantwortung übernehmen für Menschenrechte und Umweltschutz entlang ihrer globalen Lieferketten. Morgen stimmt der Rechtsausschuss des EU-Parlaments über das EU-Lieferkettengesetz ab. AK Expertin Sarah Bruckner: „Der Jahrestag von Rana Plaza erinnert uns daran, weshalb wir dringend ein EU-Lieferkettengesetz brauchen. Dieses Ereignis darf sich nie wiederholen! Ich hoffe auf ein starkes Abstimmungsergebnis im Rechtsausschuss des EU-Parlaments.“
Die EU-Kommission hat Anfang 2022 einen Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz vorgelegt, über den nun verhandelt wird. Der Rat hat im Dezember letzten Jahres seine Position festgelegt. Jetzt ist das Europäische Parlament am Wort. Neben dem federführenden Rechtausschuss sind noch acht weitere Ausschüsse involviert.
Aus der Sicht der Arbeiterkammer ist das EU-Lieferkettengesetz ein Meilenstein. Gewerkschaften und NGOs haben viele Jahre lang dafür gekämpft. Der Vorschlag der EU-Kommission hat jedoch einige Lücken, bei denen das Europäische Parlament nachbessern muss
Im Vorschlag der Kommission sind die Sorgfaltspflichten der Unternehmen für Menschenrechte und Umweltschutz genau geregelt. Aus der Sicht der Arbeiterkammer ist die Einbeziehung von betroffenen Interessensträgern durch das Unternehmen aber zu schwach formuliert. Gewerkschaften, Arbeitnehmer:innenvertretungen und andere müssen zwingend und umfassend einbezogen werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass der Sorgfaltsprozess zum reinen Papiertiger wird.
Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden können künftig Schadenersatz von Unternehmen einklagen. Diese Regelung im Vorschlag der Kommission ist sehr zu begrüßen. Allerdings haben Betroffene bei Gerichtsverfahren oft mit unüberwindbaren Hürden zu kämpfen. Hier braucht es Verbesserungen im EU-Lieferkettengesetz. Dies betrifft faire Beweislast- und Verjährungsregeln, kollektive Rechtsbehelfe und Verfahrenshilfe.
Unternehmen müssen für ihre gesamte globale Wertschöpfungskette Verantwortung übernehmen, hier darf es keine Schlupflöcher im EU-Lieferkettengesetz geben. Wenn nur Teile der Lieferkette erfasst werden, bleiben grobe Missstände weiterhin bestehen. Angesichts der Klimakrise fordert die Arbeiterkammer außerdem Klima-Sorgfaltsfpflichten für Unternehmen, diese fehlen bisher im EU-Lieferkettengesetz. Das Europäische Parlament muss in all diesen Punkten nachbessern.
Die Arbeiterkammer unterstützt gemeinsam mit dem ÖGB und NGOs die europaweite Kampagne „Gerechtigkeit geht alle an“ (Justice Is Everybody´s Business https://justice-business.org/de/startseite/) für ein starkes EU-Lieferkettengesetz.
Arbeiterkammer Wien
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