Absprachen in Bieterverfahren: Erfahrungsaustausch der Bundeswettbewerbsbehörde mit mehreren Landesrechnungshöfen

Vergibt ein öffentlicher oder privater Auftraggeber einen Auftrag, kann es zu Absprachen unter den Bietern kommen, die die Auftraggeber schädigen. Für öffentliche Auftragsvergabe geben die Mitgliedsländer der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) durchschnittlich 12 Prozent ihres Bruttoinlandsproduktes aus. Gelänge es, Absprachen bei Vergaben zu verhindern, wären öffentliche Aufträge laut OECD insgesamt um ein Fünftel günstiger.

 In Österreich hat die Bundeswettbewerbsbehörde in den letzten Jahren zahlreiche Bieterabsprachen erfolgreich aufgedeckt. Die kartellrechtswidrigen Absprachen erfolgen auf unterschiedlichste Weise. Es kam zu kartellrechtswidrigen Arbeits- und Bietergemeinschaften, zu Preisabsprachen, Marktaufteilungen und dem Austausch wettbewerbssensibler Informationen, wie etwa Abstimmungen über zukünftiges Verhalten bei Angebotsabgaben.

 VOM WISSENSAUSTAUSCH PROFITIEREN

Während solche kartellrechtswidrigen Absprachen schwierig aufzudecken sind, wird die BWB auf unterschiedlichste Weise darauf aufmerksam. Auch bei Landesrechnungshöfen können Absprachen bei Bieterverfahren ein Thema sein, da sie die Auftragsvergabe auf Landesebene regelmäßig überprüfen. Im so genannten „Tischlereikartell“ leitete die BWB aufgrund eines Hinweises des Stadtrechnungshofes Wien erfolgreich Ermittlungen ein. Mittlerweile wurden hier etliche Unternehmen rechtskräftig verurteilt (Pressemitteilung vom 22.12.2022)

 In einem Workshop mit der BWB haben sich die Landesrechnungshöfe Burgenland, Kärnten und Oberösterreich über Methoden gegen Absprachen in Bieterverfahren ausgetauscht. Im Rahmen der gemeinsamen Initiative soll es regelmäßig zu einem Wissensaustausch der BWB mit den Landesrechnungshöfen kommen. _„Die Landesrechnungshöfe und die Bundeswettbewerbsbehörde profitieren vom Austausch ihrer Erfahrungen“_, ist Natalie Harsdorf-Borsch, die interimistische Generaldirektorin der BWB, überzeugt.

 HINWEISE AUF ABSPRACHEN

Die OECD hat sich Absprachen bei Vergabeverfahren intensiv gewidmet und mögliche kartellrechtliche Auffälligkeiten bei Ausschreibungen definiert. Wenn zum Beispiel in einem Ausschreibungsverfahren regelmäßig dasselbe Unternehmen der günstigste Bieter ist, bestimmte Unternehmen immer Angebote einreichen, aber nie den Zuschlag erhalten oder sich einige Unternehmen unerwartet von der Angebotsabgabe zurückziehen, ist erhöhte Wachsamkeit geboten.

 In übermittelten Dokumenten finden sich ebenfalls Hinweise auf Absprachen. Auffällig sind Gemeinsamkeiten in den Angebotsunterlagen verschiedener Unternehmen wie gleiche Fehler (z.B. Rechen- oder Rechtschreibfehler), viele identische Kostenschätzungen für bestimmte Posten oder weniger Details als erforderlich oder zu erwarten wären. Bei der Preisbildung zeigen sich mögliche Absprachen, wenn Bieter die Preise oder die Preisspannen plötzlich und identisch erhöhen, ohne dass sich dies durch Kostensteigerungen erklären lässt. Weitere Indizien sind ein unerwartetes Verschwinden von Rabatten oder Nachlässen oder ein auffällig großer Unterschied zwischen dem Preis eines erfolgreichen Angebots und weiterer Angebote.
 _„Absprachen in Bieterverfahren haben negative Folgen. Ziel ist, das Bewusstsein für Absprachen zu schärfen und diese noch schneller zu erkennen“_, betonen die Direktoren Günter Bauer (Kärntner Landesrechnungshof), Rudolf Hoscher (Oberösterreichischer Landesrechnungshof) und René Wenk (Burgenländischer Landesrechnungshof).

Bundeswettbewerbsbehörde
Sarah Fürlinger LL.M., LL.M.
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