Mahrer/Wölbitsch: Reform der Notkompetenz des Bürgermeisters ist alternativlos
Dringlicher Antrag der Wiener Volkspartei – SPÖ-Finanzskandal erfordert entsprechende Konsequenzen – Geschehnisse wie bei der Causa Wien Energie dürfen sich nicht wiederholen
„Regelungen wie die Notkompetenz in der Wiener Stadtverfassung haben eine weitreichende politische und oft auch finanzielle Tragweite. Spätestens durch die Causa Wien Energie ist dies allen deutlich bewusst geworden. Die geltenden Regeln sind klar. Da die SPÖ aber sogar zum Begriff ´Unverzüglichkeit` ständig neue Auslegungen bringt, braucht es weitere Verschärfungen im Notkompetenzrecht“, so Landesparteiobmann Stadtrat Karl Mahrer im Zuge der heutigen Debatte zum Dringlichen Antrag der Wiener Volkspartei.
Die Wiener Volkspartei bekenne sich zum Instrument der Notkompetenz. „Aber der SPÖ-Finanzskandal habe gezeigt, dass es massiven Bedarf für Verschärfungen gibt. Die SPÖ biegt sich nämlich die Stadtverfassung zurecht, wie sie es gerade braucht, und damit muss Schluss sein“, so Klubobmann Markus Wölbitsch.
Der Bürgermeister habe zweimal unbemerkt – an den zuständigen Gemeindeorganen und Gremien vorbei – jeweils 700 Millionen Euro per Notkompetenz freigeben können. „Danach sind Wochen und Monate vergangen. Das darf es in Zukunft aber nie wieder geben“, so Mahrer weiter.
REFORM DER NOTKOMPETENZEN DES BÜRGERMEISTERS UND DES STADTSENATS
Die Wiener Volkspartei habe daher einen konkreten Gesetzesvorschlag vorgelegt. Dazu gehört, dass eine umfassende Begründung der „Dringlichkeit“ im Antrag für Notverfügungen des Stadtsenates und des Bürgermeisters in den Notkompetenzakten bzw. eine ausführlichere Begründung in einem Notkompetenzakt des Bürgermeisters, warum der vorrangig zuständige Stadtsenat diese Notverfügungen nicht treffen konnte, angeführt werden muss.
Die Wiener Volkspartei
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