5. Mai, internationaler Hebammentag: Hebammengremium fordert leitliniengerechte Eins-zu-eins-Betreuung

Jedes Jahr am 5. Mai findet der internationale Hebammentag statt. „Wissenschaft und Praxis näher zusammenbringen“ lautet das diesjährige Motto. 

Für den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die tägliche Praxis der Geburtshilfe gibt es seit 2021 die erste S3-Leitlinie im deutschsprachigen Raum zur vaginalen Geburt am Termin (1). Die medizinischen Fachgesellschaften der Hebammen und der Ärzt:innen haben die Leitlinie gemeinsam entwickelt und als Ergebnis eines langen Konsensprozesses veröffentlicht. Die Leitlinie liefert Hebammen und Ärzt:innen geballtes Wissen und eine gute Orientierung für Entscheidungen und Handlungen in der Geburtshilfe.  

„Eine ganz zentrale Empfehlung der Leitlinie, nämlich die Eins-zu-eins-Betreuung durch die Hebamme ab der aktiven Eröffnungsphase der Geburt, ist in Österreich leider in vielen Kliniken nicht der Standard, auf den sich die Gebärende verlassen kann. Das ist schlecht für die Frau, wenn sie im Kreißzimmer allein gelassen wird, und schlecht für die Hebammen, wenn sie die Frau nicht ohne Unterbrechung betreuen kann“, sagt Gerlinde Feichtlbauer, Präsidentin des Österreichischen Hebammengremiums, und sie ergänzt: „In Deutschland hat sich die aktuelle Regierung die Eins-zu-eins-Betreuung durch Hebammen als Personalschlüssel in wesentlichen Phasen der Geburt vorgenommen. Wir Hebammen fordern, dass auch die Entscheidungsträger in Österreich das rasch umsetzen.“ 

ÖHG FORDERT: EINS-ZU-EINS-BETREUUNG WÄHREND DER GEBURT UMSETZEN! 

Das Österreichische Hebammengremium fordert die verlässliche Eins-zu-eins-Betreuung während der Geburt. Feichtlbauer: „Wir fordern nicht mehr und nicht weniger als verlässliche Rahmenbedingungen für die leitliniengerechte Versorgung der Frau und des Kindes während der Geburt. Sobald eine Gebärende in die aktive Eröffnungsphase der Geburt kommt, soll sie von einer Hebamme betreut werden, die sich ausschließlich um diese eine Geburt kümmert. Das geht auch in der Klinik, es braucht nur die entsprechenden Stellenpläne. Eins-zu-eins-Betreuung bedeutet nämlich nicht, dass eine Hebamme eine Geburt durchgehend betreut. Dienstwechsel und Übergabe an eine Kollegin sind mit der Eins-zu-eins-Betreuung vereinbar.“ 

Eins-zu-eins-Betreuung bedeutet: Eine Hebamme ist für eine Gebärende da und zwar ab der aktiven Eröffnungsphase und in der aktiven Austrittsphase. Die Frau hat zu diesem Zeitpunkt bereits regelmäßige, intensive Wehen. Die Geburt kann jetzt rasch verlaufen, aber auch noch bis zu 12 Stunden dauern. Die Hebamme betreut die Frau bei der Atmung während der Wehen, bei der Erleichterung der Schmerzen und sie hilft der Frau, Positionen zu finden, die den Wehenschmerz erleichtern und das Kind optimal in den Geburtskanal leiten. Sie kontrolliert laufend, dass es der Gebärenden und dem Kind gut geht und dass die Geburt komplikationsfrei verläuft. Die Eins-zu-eins-Betreuung durch die Hebamme während der Geburt geht erwiesenermaßen mit weniger Komplikationen und Interventionen einher und führt zu einer größeren Zufriedenheit der Frauen.  
ÖHG fordert: 400 Hebammen mehr in den Kreißzimmern anstellen – 

Österreichisches Hebammengremium
Elli Schlintl
PR-Beauftragte
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elli.schlintl@hebammen.at

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