
Fiaker Salzburg: Antrag auf Nichtigerklärung der Fiakerverträge von LVwG abgelehnt
VGT ortet Gefälligkeitsurteil, Ablehnung wird damit begründet, dass der Fiakervertrag keine Konzessionsvergabe sei, die Fiakerfahrten also nicht im Interesse der Stadt Salzburg liegen
Die Vorgeschichte ist bekannt: Trotz zahlloser Aufdeckungen von Vertragsbrüchen und von Tierquälerei seitens der Fiaker in Salzburg durch den VGT, und trotzdem es einen Gemeinderatsbeschluss für Hitzefrei ab 30°C für die Fiakerpferde gibt, hat der ÖVP-Bürgermeister Preuner einen neuen Fiakervertrag erstellt, der sämtliche Tierschutzbestimmungen nach unten nivelliert und sogar die Fahrtrouten weitgehend freigibt, sowie keine Konsequenzen bei Vertragsbruch mehr vorsieht. Dagegen richtete sich ein Antrag eines deutschen Fiakerfahrers, der die Konzessionsvergabe durch den neuen Fiakervertrag als nicht rechtskonform ansah, insbesondere weil entgegen der Staatszielbestimmung Tierschutz die entsprechenden Vorgaben verschlechtert wurden. Die Stadt Salzburg argumentierte, es gehe nicht um Konzessionen sondern um einen privatrechtlichen Pachtvertrag, der Stadt Salzburg sei es egal, ob Fiaker fahren würden, man müsse sich an keine Vorgaben für Konzessionsvergaben halten. Trotz Einstweiliger Verfügung gegen den neuen Fiakervertrag ließ Bürgermeister Preuner die Fiaker ohne jeden Vertrag ab 1. Mai einfach weiter fahren, so „wenig“ ist die Stadt Salzburg an Fiakerfahrten interessiert.
VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
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