ORF zu VÖZ-Forderungen

Wien (OTS) – Zu den gestern vom Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) im Zusammenhang mit den ORF-Gesetzesvorlagen aufgestellten Forderungen stellt der ORF fest:

Der ORF bekennt sich vollinhaltlich zu einem funktionierenden dualen Mediensystem aus privaten und öffentlich-rechtlichen Medien in Österreich und zur Zusammenarbeit der heimischen Medienhäuser. Eine Reihe entsprechender Kooperationsprojekte belegt dies. Seine Gesprächs- und Kompromissbereitschaft hat der ORF in einer Vielzahl von Verhandlungsrunden, die den aktuellen Gesetzesvorlagen vorausgegangen sind, stets unter Beweis gestellt. Insofern ist die Behauptung, bisher hätten keine Gespräche stattgefunden, etwas überraschend. Aber Forderungen, die nur den internationalen Mediengiganten in die Hände spielen, heimischen Anbietern nichts bringen und einer Abschaffung des ORF in seiner heutigen Form gleichkommen, kann der ORF nicht unterstützen. Sie schwächen den Medienstandort Österreich und sind nicht im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher, die die Programme des ORF täglich millionenfach nutzen.

Zur impliziten Unterstellung, die ORF-Programme würden dem öffentlich-rechtlichen Auftrag nicht entsprechen, ist klarzustellen:
Die Aufträge des ORF sind im ORF-Gesetz detailliert geregelt, mit strengen Auflagen und Beschränkungen versehen, werden streng kontrolliert und vom ORF gesetzeskonform umgesetzt. Der öffentlich-rechtliche Auftrag, wie er derzeit verwirklicht ist, wurde von der Europäischen Kommission als EU-rechtskonform bestätigt. Außerdem haben sich Mitbewerber des ORF wiederholt mit Beschwerden an die Regulierungsbehörde gewendet, und behauptet, der ORF würde in großem Umfang seine öffentlich-rechtlichen Aufträge verletzen, etwa im Hörfunk unausgewogen oder im Fernsehen mit kommerziellen Sendern verwechselbar sein; diese Vorwürfe haben sich stets als haltlos erwiesen und wurden behördlich und gerichtlich im Sinne des ORF entschieden.

Hinsichtlich der Forderung nach noch weitergehenden Werbebeschränkungen für den ORF ist anzumerken, dass die ORF-Werbung für die Eigenständigkeit des Werbestandortes Österreich wichtig ist, wie nicht zuletzt auch Studien belegen. Außerdem hatten entsprechende ORF-Beschränkungen schon in der Vergangenheit nicht den gewünschten Lenkungseffekt, österreichische Private zu begünstigen, sondern haben nur österreichisches Werbegeld ohne heimische Wertschöpfung zu internationalen Mediengiganten umgelenkt.

Zum geforderten quasi Social-Media-Verbot für den ORF ist festzuhalten: Die Höchstgerichte haben sich wiederholt mit Verboten beschäftigt, die dem ORF die Nutzung Sozialer Medien verwehren sollten. Es wurde aber immer wieder klargestellt: Dem ORF hier unverhältnismäßige Hürden aufzustellen, verstößt gegen die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Meinungsäußerungsfreiheit und Rundfunkfreiheit.

ORF-Marketing und Kommunikation
(01) 87878 – DW 12228

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender