
Energiekostenzuschuss II: Wieder keine Förderung für Ziviltechniker:innen und andere Freiberufler:innen?
Willkürliche Diskriminierung von Freiberuflern muss aufhören
Aus Verhandlungskreisen rund um die Ausgestaltung des Energiekostenzuschusses II wurde bekannt, dass verkammerte Freiberufler:innen wie Ziviltechniker:innen, Apotheker:innen, Ärzt:innen, Tierärzt:innen, Zahnärzt:innen, Notar:innen, Patentanwält:innen, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen erneut systematisch vom Energiekostenzuschuss ausgenommen werden sollen.
Die in allen Lebensbereichen steigenden Kosten machen auch vor den Türen der Ziviltechniker:innen-Büros nicht Halt.
„_Baumeister:innen- oder Ingenieur:innen-Büros unterscheidet in ihren Mehrkosten wohl nichts von Ziviltechniker:innen-Büros. Die einen werden jedoch gefördert, die anderen aber nicht. Das liegt einzig an ihrer Kammerzugehörigkeit und diese sachlich ungerechtfertigte Ungleichbehandlung muss beendet werden_“, kritisiert Daniel Fügenschuh, Präsident der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen das Vorgehen des Wirtschaftsministeriums scharf.
KLAGE GEGEN SYSTEMATISCHE DISKRIMINIERUNG
Bereits beim Energiekostenzuschuss I wurden sämtliche Freiberufler:innen von der Förderung ausgeschlossen, wie die Presse berichtete (Kein Energiekostenzuschuss: Freiberufler stehen schon wieder im Regen). Der Dachverband der Freiberufler:innen-Kammern, die Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreich, ist bereits auf der Suche nach Mitgliedern der Freiberufler-Kammern, um eine Klage einbringen zu können. Freie Berufe werden bei vielen Förderungen und Zuschüssen ausgenommen.
ENTSCHEIDUNG BASIERT AUF UNWISSENHEIT
Mit Verblüffung haben die Freiberufler:innen den Berichten aus den Medien (Der Standard: Regierung ringt um Energiehilfen: Geld für den Hotelier, die Physio geht leer aus) entnommen, dass das Wirtschaftsministerium davon ausginge, Freiberufler:innen würden keine Umsatzsteuer zahlen und keine ÖNACE-Einstufung für eine vereinfachte Abwicklung der Auszahlungen haben.
„_Die Unwissenheit des Wirtschaftsministeriums betreffend Freiberufler:innen ist bestürzend“, _beklagt Fügenschuh. Denn Ziviltechniker:innen sind selbstverständlich von der ÖNACE-Einstufung umfasst. Sie trifft ebenso wie alle anderen Unternehmen und Gewerbe auch die Umsatzsteuerpflicht.
„_Wir zahlen die gleichen Steuern und Abgaben wie andere Unternehmer:innen und müssen daher nach dem Gleichheitsgrundsatz auch uneingeschränkt den gleichen Zugang zu Förderungen erhalten_“, fordert Fügenschuh des Weiteren.
Christine Lohwasser
Direktorin
Bundeskammer der Ziviltechniker:innen
+4369910622403
christine.lohwasser@arching.at
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