69 Abgeordnete von SPÖ und FPÖ unterzeichnen Verfassungsklage gegen Pensionsaliquotierung – Drittelbeschwerde beim VfGH eingebracht

Muchitsch/Belakowitsch: „Eine Regelung, die so ungerecht ist, muss bekämpft, statt pausiert werden!“

Wien (OTS/SK) – Die beiden Sozialsprecher von SPÖ und FPÖ, Josef Muchitsch und Dagmar Belakowitsch, geben die Einbringung der angekündigten Verfassungsklage zur ungerechten Pensionsaliquotierung bekannt. Zur Erinnerung: Pensionen werden grundsätzlich gesetzlich immer an die Inflation angepasst. Im ersten Pensionsjahr erfolgt dies allerdings nur anteilig, also ‚aliquot‘. Nur wer im Jänner in Pension geht, kommt auch in den Genuss der vollen Pensionsanpassung. Ab dann wird es Monat für Monat weniger. Im Februar erhält man 90% des Inflationsausgleichs. Im März nur noch 80%. Pro Monat verliert man zehn weitere Prozentpunkte, und wer erst im November oder Dezember in Pension gehen kann, erhält gar keine Inflationsanpassung mehr. Diese Regelung stellt eine lebenslange Pensionskürzung dar. Das ist in Zeiten hoher Inflation besonders dramatisch und bedeutet für die Lebenspension einen Verlust von mehreren zehntausend Euro. Ein Pensionsraub, von dem in den nächsten zehn Jahren besonders Frauen betroffen sein werden. Denn ab 2024 wird aufgrund der Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters jeder einzelne reguläre Pensionsantritt einer Frau immer in der zweiten Jahreshälfte liegen. Das bedeutet, dass Frauen ab 2025 „im besten Fall“ 40 Prozent der Inflation im ersten Pensionsjahr abgegolten werden. Vielen wird die Inflationsanpassung zur Gänze gestrichen werden. Und das, obwohl die Pensionshöhen von Frauen an sich schon im Schnitt um 40% geringer sind als jene der Männer.

SPÖ und FPÖ haben in Form von Anträgen und durch ihr Stimmverhalten wiederholt Anläufe unternommen, diese Regelung auf politischem Wege abzuschaffen. Dies scheiterte stets an der schwarz/grünen Regierungsmehrheit. Die Bundesregierung hat – auf Druck der Opposition – nunmehr bekanntgegeben, diese Regelung immerhin für zwei Jahre auszusetzen. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der SPÖ bestätigte allerdings die Rechtsauffassung, dass es sich bei der Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung nicht ‚nur‘ um eine ungerechte, sondern um eine „grob unsachliche“, besonders Frauen gegenüber schwer diskriminierende und damit wohl verfassungswidrige Regelung handelt.

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch und FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch sind sich daher einig: „Eine Regelung, die so ungerecht ist, muss bekämpft, statt pausiert werden!“ Entsprechend haben 69 Abgeordnete der beiden Parteien die von der SPÖ in Auftrag gegebene Verfassungsklage unterzeichnet und diese heute beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch: „Es ist ein weiterer Pensionsraub, den die Bundesregierung hier unter dem Titel Aliquotierung durchführt. Es kann doch nicht der Geburtsmonat innerhalb eines Kalenderjahres darüber entscheiden, ob eine Person die volle, eine geringere oder gar keine Pensionsanpassung bekommt. Unsere politischen Versuche sind an ÖVP und Grünen gescheitert. Daher bekämpfen wir diese Regelung jetzt auf dem rechtlichen Weg.“

FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch: „Mit der Pensions-Aliquotierung der schwarz-grünen Bundesregierung wurde nach einer zu geringen Inflationsanpassung, der Abschaffung der abschlagsfreien Hacklerregelung und der Infragestellung der geblockten Altersteilzeit ein weiterer Anschlag auf die österreichischen Pensionisten vollzogen. Das gilt es politisch wie auch rechtlich auf allen Ebenen mit allen Mitteln zu bekämpfen. Die Zusammenarbeit der SPÖ und der FPÖ in dieser Frage zeigt, wie wichtig es ist, dass man auf Augenhöhe Sachpolitik für die Menschen macht, und keine politische Kraft ausgrenzt. Denn sonst freuen sich nur wieder ÖVP und Grüne.“ (Schluss)

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