
„Bürgeranwalt“: Zu niedrige Pflegestufe – bekommen demenzkranke Menschen zu wenig Pflegegeld?
Am 20. Mai um 18.00 Uhr in ORF 2
Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 20. Mai 2023, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:
Zu niedrige Pflegestufe – bekommen demenzkranke Menschen zu wenig Pflegegeld?
Besonders viele Beschwerden in der Volksanwaltschaft drehen sich um das Thema Demenz, Erschwerniszuschlag neu und um angeblich zu niedrige Pflegegeld-Einstufungen, weil ein außerordentlicher Pflegebedarf nicht richtig eingeschätzt worden sei. Anhand des Falles eines dementen Mannes aus Linz diskutiert Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz das Thema mit Mag. Bernd Pokorny, dem Chef der Rechtsabteilung der Pensionsversicherungsanstalt.
Berufsunfähigkeit wegen Erschöpfungssyndrom – Probleme mit Begutachtung und Diagnose
Seit zwei Jahren leidet Johannes H. am Chronischen Fatigue-Syndrom (CFS). Aufgrund seiner Erkrankung bedeuten Behörden- und Arzttermine eine hohe Belastung für ihn. Jedes Mal, wenn er das Haus verlassen muss, verschlechtert sich sein Zustand für längere Zeit. Im April 2022 stellte er einen Antrag auf Berufsunfähigkeitspension. Daraufhin erhielt er mehrere Einladungen zur Begutachtung, die er aber aufgrund seiner Erkrankung nicht wahrnehmen konnte. Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz hat sich der Sache angenommen.
Missglückter Wohnungskauf – wer muss die Verzugszinsen bezahlen?
Frau R. kaufte im Jahr 2021 eine Dachgeschoßwohnung in Wien. Noch vor der geplanten Übergabe trat der Bauträger aber vom Kaufvertrag zurück, weil die Kaufpreisraten vom Treuhänder nicht rechtzeitig überwiesen worden seien. Frau R. versichert aber, dass das Geld abrufbereit auf der Bank gelegen ist. Wegen des Zahlungsverzuges musste sie dann aber 24.000 Euro an „Verzugszinsen“ bezahlen. Wer ist für den Fehler verantwortlich? Muss Frau R. tatsächlich für den Verzug zahlen?
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