„Bürgeranwalt“: Hühner im Wohngebiet – Muss Gackern und lautes Krähen geduldet werden?

Am 27. Mai um 18.00 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 27. Mai 2023, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:

Hühner im Wohngebiet – Muss Gackern und lautes Krähen geduldet werden?

Der Lärm von 40 Hühnern und vier Hähnen am nachbarlichen Grund in der Gemeinde Sommerein verärgert die Niederösterreicherin Angela P. Nutztierhaltung im Wohngebiet sei doch verboten. Da Gespräche mit dem Eigentümer zu keiner Lösung führten, hat sie Volksanwältin Gaby Schwarz kontaktiert. Im Studio diskutiert sie mit dem Bürgermeister von Sommerein über rechtliche Klarstellungen, die zur Hühnerhaltung getroffen werden müssten.

Renovierter Kunstbrunnen – Darf eine Gemeinde ein Werk einer Künstlerin ohne deren Zustimmung verändern?

Die Künstlerin Frau F. wurde von der Marktgemeinde Kirchberg an der Pielach mit der künstlerischen Ausführung eines Brunnens beauftragt. Ende 2021 musste sie aber feststellen, dass der Brunnen ohne ihre Zustimmung verändert wurde. Die Künstlerin sah in einer Veränderung ohne ihre Einwilligung eine Verletzung ihres Urheberrechts. Nach einem Bericht in der Sendung „Bürgeranwalt“ hat es eine Einigung zwischen Gemeinde und Künstlerin gegeben.

Achtung Golfball! Warum ein Golfplatz für eine Familie eine Gefahrenquelle ist

80 Golfbälle – so viele hat Familie L. in den vergangenen drei Wochen in ihrem Garten gesammelt. Rund zwei Bälle pro Tag schlagen ungeübte Golfer auf das Grundstück neben dem Golfplatz. Gleich neben Schaukel und Spielgerät für die Kinder. Der Golfplatzbetreiber hat bereits einige Schutzmaßnahmen gesetzt, ausreichen würden diese allerdings nicht. Mit einer Klage möchte Familie L. nun die Bespielung der angrenzenden Golfbahnen untersagen.

Trauer-Schmerzengeld – wer hat wann einen Anspruch darauf?

Frau K. aus St. Peter in der Au überlebte einen Verkehrsunfall, den ein zurechnungsunfähiger Autofahrer verursacht hat, mit schwersten Verletzungen. Ihr steht Schadenersatz von der Haftpflichtversicherung des Lenkers zu. Für die seelischen Schmerzen, die er wegen der Sorge um die Frau erlitten hat, wollte nun aber auch ihr Mann einen fünfstelligen Betrag. Ein solches Trauerschmerzengeld gibt es derzeit aber nur für nahe Angehörige eines Menschen, der durch die Schuld eines anderen getötet wurde. Der Anwalt von Herrn K. betrat „juristisches Neuland“ – und war erfolgreich. Die Haftpflichtversicherung des schuldigen Autofahrers hat nach einem Bericht in „Bürgeranwalt“ bezahlt.

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