
EQS-HV: voestalpine AG: Hauptversammlung 5. Juli 2023
EQS-News: voestalpine AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
voestalpine AG: Hauptversammlung 5. Juli 2023
07.06.2023 / 12:05 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
News
– ein Service der EQS Group AG.
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verantwortlich.
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voestalpine AG
Linz, FN 66209 t
ISIN AT0000937503
(„Gesellschaft“)
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
31. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG
am Mittwoch, dem 5. Juli 2023, um 10 Uhr,
im Design Center Linz, 4020 Linz, Europaplatz 1.
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Vorschlages für die Gewinnverwendung, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Konsolidierten nichtfinanziellen Berichtes, des
Konsolidierten Corporate Governance-Berichtes und des Berichtes des
Aufsichtsrates an die Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2022/2023
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahres 2022/2023
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
das Geschäftsjahr 2022/2023
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2022/2023
5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022/2023
6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den
Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2023/2024
7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Mitglieder des
Vorstandes und des Aufsichtsrates
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes der voestalpine
AG
a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Ziffer 4 und Ziffer 8 sowie
Abs. 1a und Abs. 1b Aktiengesetz sowohl über die Börse als auch
außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter
Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen
Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss),
b) gemäß § 65 Abs. 1b Aktiengesetz für die Veräußerung bzw. Verwendung
eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder
durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen
über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionär:innen zu beschließen, wobei
für die Bedienung der Wandlungsrechte von Gläubiger:innen bereits
emittierter und künftiger Wandelschuldverschreibungen das Bezugsrecht
unter sinngemäßer Anwendung von § 153 Abs. 3 und 4 Aktiengesetz
ausgeschlossen ist,
c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen,
d) teilweiser Widerruf der in der Hauptversammlung am 7. Juli 2021
erteilten Ermächtigung
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
spätestens ab 14. Juni 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.voestalpine.com zugänglich:
• Jahresabschluss mit Lagebericht,
• Konsolidierter nicht-finanzieller Bericht
• Konsolidierter Corporate Governance Bericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
• Vorschlag für die Gewinnverwendung,
• Bericht des Aufsichtsrates,
• Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstandes und des
Aufsichtsrates
jeweils für das Geschäftsjahr 2022/2023;
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an den
unabhängigenStimmrechtsvertreter,
• Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
• vollständiger Text dieser Einberufung,
• Allgemeine Datenschutzerklärung für Teilnehmer:innen der
Hauptversammlung der
voestalpine AG.
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 25. Juni 2023 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit)
(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Nachweisstichtag Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 30.
Juni 2023 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der
folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Bot:in
voestalpine AG
Recht, Beteiligungen und Compliance
zH Dr. Christian Kaufmann
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Per SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599
unbedingt ISIN AT0000937503 im Text angeben)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die
Satzung gemäß § 19 Abs 3 genügen lässt
Per E-Mail [1]anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 50
Die Aktionär:innen werden gebeten, sich an ihr depotführendes
Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
• Angaben über die:den Aussteller:in: Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
• Angaben über die:den Aktionär:in: Name/Firma und Anschrift, bei
natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen
Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische
Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der:des
Aktionärin:Aktionärs, ISIN AT0000937503 (international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer),
• Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 25. Juni
2023 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Identifikation
voestalpine AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert
werden.
Die Aktionär:innen und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zur
Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen
Lichtbildausweis bereit zu halten.
Personen, die als Bevollmächtigte:r zur Hauptversammlung erscheinen, haben
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis die Vollmacht mitzunehmen. Falls
das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist,
wird der Zutritt erleichtert, wenn eine Kopie der Vollmacht mitgebracht
wird.
Gäste
Die Hauptversammlung ist das wesentliche Organ einer Aktiengesellschaft,
da es das Forum für die Eigentümer:innen der Gesellschaft – die
Aktionär:innen – ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer
Hauptversammlung keine Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir
auch ein solches Interesse schätzen. Für Rückfragen steht das Investor
Relations Team gerne zur Verfügung (Tel.: +43 (0) 50304 15 8735, E-Mail:
IR@voestalpine.com).
IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R VERTRETERS:IN UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE VERFAHREN
Jede:r Aktionär:in, die:der zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser
Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht, eine:n Vertreter:in
zu bestellen, der im Namen der:s Aktionärs:in an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie die:der Aktionär:in hat, den sie:er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich.
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
Kommunikationswege und Adressen an:
Per Post oder Bot:in
voestalpine AG
Recht, Beteiligungen und Compliance
zH Dr. Christian Kaufmann
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50
Per E-Mail anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at
(Bitte Vollmachten im Format PDF)
Die Vollmachten müssen spätestens bis 4. Juli 2023, 16:00 Uhr (MESZ,
Wiener Zeit), bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie
nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der
Hauptversammlung übergeben werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.voestalpine.com
abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die
bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum
Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionär:innen zur
Verfügung gestellten Vollmachtsformular.
Hat die:der Aktionär:in ihrem:seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a
AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft
vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionär:innen können auch nach Widerruf der Vollmachtserteilung die
Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches
Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Es ist nicht zwingend, dass Aktionär:innen, die eine:n Vertreter:in
bevollmächtigen wollen, den unter Punkt V. genannten unabhängigen
Stimmrechtsvertreter Florian Beckermann, Vorstandsmitglied des
Interessenverbands für Anleger:innen, zum Vertreter bestellen.
V. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:R UNABHÄNGIGEN
STIMMRECHTSVERTRETERS:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN
Als besonderer Service steht den Aktionär:innen ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist
derzeit vorgesehen, dass Florian Beckermann, Vorstandsmitglied des IVA,
bei der Hauptversammlung diese Aktionär:innen vertreten wird.
Für die Bevollmächtigung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.voestalpine.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches
der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben (siehe IV.MÖGLICHKEIT
ZUR BESTELLUNG EINES:R VERTRETERS:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN) genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die Übermittlung
von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme:
Florian Beckermann
Tel. +43 (0)1 8763343-30
E-Mail: beckermann.voestalpine@hauptversammlung.at.
Die Vollmachten müssen spätestens bis 4. Juli 2023, 16:00 Uhr (MESZ,
Wiener Zeit), bei einer der oben oder in Punkt IV. (= MÖGLICHKEIT ZUR
BESTELLUNG EINES:R VERTRETERS:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN)
genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung
an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden.
Die:der Aktionär:in hat der:dem Stimmrechtsvertreter:in Weisungen zu
erteilen, wie diese:r (oder allenfalls ein:e von ihm bevollmächtigte:r
Subvertreter:in) das Stimmrecht auszuüben hat. Die:Der unabhängige
Stimmrechtsvertreter:in übt das Stimmrecht ausschließlich auf der
Grundlage und innerhalb der Grenzen der von der:dem Aktionär:in erteilten
Stimmrechtsweisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten aus. Ohne
ausdrückliche Weisungen ist nicht sichergestellt, dass die:der
Stimmrechtsvertreter:in ein Stimmrecht ausüben kann. Bitte beachten Sie,
dass die:der Stimmrechtsvertreter:in keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur
Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum
Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.
Aktionär:innen können auch nach Widerruf der Vollmachtserteilung die
Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches
Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN NACH DEN §§ 109, 110, 118
UND 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionär:innen nach § 109 AktG
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Botin spätestens am
14. Juni 2023 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft
ausschließlich an die Adresse 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, zH
Dr. Christian Kaufmann, Abteilung Recht, Beteiligungen und Compliance,
oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die
E-Mail-Adresse christian.kaufmann@voestalpine.com oder per SWIFT an die
Adresse GIBAATWGGMS zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige
Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jede:n Antragsteller:in
oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei
Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei
unbedingt ISIN AT0000937503 im Text anzugeben ist.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein, wobei im Fall eines Widerspruchs zwischen dem deutschen
und dem anderssprachigen Text der deutsche Text vorgeht. Die
Aktionär:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionär:innen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber:innen der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt
(Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionär:innen zur Tagesordnung nach § 110
AktG
Aktionär:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 26. Juni 2023 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener
Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 50304 15 5872 oder
per Post an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, zH Dr. Christian Kaufmann,
Abteilung Recht, Beteiligungen und Compliance, oder per E-Mail an
christian.kaufmann@voestalpine.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für
Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist,
so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur
dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die
Person der:des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch
Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.
Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch
in deutscher Sprache abgefasst sein, wobei im Fall eines Widerspruchs
zwischen dem deutschen und dem anderssprachigen Text der deutsche Text
vorgeht.
Die Aktionär:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen
über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.
3. Auskunftsrecht der Aktionär:innen nach § 118 AktG
Jeder:m Aktionär:in ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit
sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort
über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend
zugänglich war.
Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 20 Abs 3 der Satzung im
Laufe der Hauptversammlung angemessene Beschränkungen der Redezeit, der
Fragezeit bzw. der Gesamtzeit für Redebeiträge und Fragen festlegen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an den Vorstand gestellt werden. Derartige Fragen können an die
Gesellschaft per Post an 4020 Linz, voestalpine-Straße 1, Abteilung
Investor Relations, DI (FH) Peter Fleischer, per E-Mail an
IR@voestalpine.com oder per Telefax an +43 (0) 50304 55 5581 übermittelt
werden.
4. Anträge von Aktionär:innen in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jede:r Aktionär:in ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge
vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge
der Abstimmung.
VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 324.391.840,99 und ist zerlegt in
178.549.163 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält zum 2. Juni 2023 6.944.028 eigene Aktien und
kann bis zur Hauptversammlung auf Basis eines bestehenden
Aktienrückkaufprogrammes weitere eigene Aktien erwerben. Auf eigene Aktien
stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. 8.975 Aktien wurden gemäß § 67
Abs 2 iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt, wovon 948 Aktien noch
nicht eingereicht und auf ein Wertpapierdepot gutgeschrieben wurden. Die
Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge zum 2. Juni
2023 171.604.187 Stückaktien, welche sich entsprechend des Erwerbs eigener
Aktien auf Basis eines bestehenden Aktienrückkaufprogrammes noch verändern
kann. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
2. Einlass und Registrierung
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionär:innen gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung
der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr.
3. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung bis zum Beginn der
Generaldebatte im Internet zu übertragen.
Alle Aktionär:innen der Gesellschaft sowie die interessierte
Öffentlichkeit können die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der
Hauptversammlung am 5. Juli 2023 ab ca. 10 Uhr live im Internet unter
www.voestalpine.com verfolgen. Eine darüberhinausgehende Bild- oder
Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
4. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch voestalpine AG ist für eine
Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Informationen zur
Verarbeitung personenbezogener Daten von Teilnehmer:innen der
Hauptversammlung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden sie unter
www.voestalpine.com/datenschutz-hv.
Linz, im Juni 2023
Der Vorstand
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07.06.2023 CET/CEST
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: voestalpine AG
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Österreich
Telefon: +43 50304/15-9949
Fax: +43 50304/55-5581
E-Mail: IR@voestalpine.com
Internet: www.voestalpine.com
ISIN: AT0000937503
WKN: 897200
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
Ende der Mitteilung EQS News-Service
1650943 07.06.2023 CET/CEST
References
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1. anmeldung.voestalpine@hauptversammlung.at
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