
Steiermärkische Verordnung der Photovoltaik auf Freiflächen hat gravierende Schönheitsfehler
BirdLife Österreich fordert Rücksichtnahme auf Biodiversität und präsentiert Vogelschutz-Zonierung
PER 1. JUNI BESCHLOSS DIE STEIERMARK ALS DRITTES BUNDESLAND – NACH BURGENLAND UND NIEDERÖSTERREICH – GESETZLICH PER VERORDNUNG EINE ÜBERÖRTLICHE ZONIERUNG FÜR DEN AUSBAU DER PHOTOVOLTAIK AUF FREIFLÄCHEN. DIESE WEIST GRAVIERENDE SCHÖNHEITSFEHLER FÜR DEN NATURSCHUTZ AUF. DIE NATURSCHUTZORGANISATION BIRDLIFE ÖSTERREICH BEGRÜSST PROJEKTE ZUR SCHAFFUNG DER ENERGIEWENDE. TROTZ UND AUFGRUND DER AUSBAU-BESCHLEUNIGUNG IST EINE ENERGIERAUMPLANUNG MIT RÜCKSICHT AUF DIE NATUR ERFORDERLICH. DER SCHUTZ DER BIODIVERSITÄT DARF EINEM BESCHLEUNIGTEN AUSBAU DER ERNEUERBAREN ENERGIEN NICHT UNTERGEORDNET WERDEN. DAFÜR GIBT ES LÖSUNGEN, WIE BIRDLIFE AUFZEIGT!
Das nun von der steirischen Landesregierung jüngst beschlossene „Sachprogramm Erneuerbare Energie – Solarenergie“ ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ein wichtiges Detail der Verordnung sei jedoch zu kritisieren, so BirdLife Österreich: Nur 40 Prozent des definierten Ausbaubedarfes sind als geprüfte „Vorrangzonen“ verordnet. Die restlichen 60 Prozent sollen von den Gemeinden in Form von bis zu 10 Hektar großen „Eignungszonen“ ausgewiesen werden. Das ist mit großen Risiken für die Artenvielfalt verbunden.
GEFAHRENPOTENZIALE
Diese Entscheidung birgt gleich mehrere Gefahren:
* Die von den Gemeinden ausgewiesenen Zonen unterliegen nicht demselben Prüfschema mit dem Blick auf das große Ganze wie die ausgewiesenen Zonen des Landes Steiermark. So besteht die Gefahr, dass auf Ebene der örtlichen Raumplanung die Standortwahl für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf biodiverse und strukturreiche Lebensräume fällt. Konflikte mit dem Naturschutz sind vorprogrammiert.
* Mit der jetzigen Verordnung ist es möglich, dass Gemeinden alleinbestimmt gleich mehrere 10 Hektar große Anlagen in 500 Meter-Abständen genehmigen und so die von der steirischen Landesregierung definierten und geprüften Zonen in großem Stil umgehen können. Damit einhergehende negative Kumulationswirkungen auf die Natur sind zu erwarten.
* BirdLife Österreich befürchtet, dass die Naturschutzverfahren – angesichts der zu erwartenden Vielzahl an Einzelprojekten – nicht leisten können, was eine landesweite Zonierungsplanung leisten kann.
AUSWIRKUNGEN
Die Errichtung großer Photovoltaik-Freiflächenanlagen kann zu einer negativen Veränderung der auf der Fläche vorkommenden Vogelwelt führen, etwa wenn strukturreiche Landschaften mit Ackerbrachen, Böschungen, Rainen oder artenreiche Mähwiesen mit Solarmodulen überbaut werden. Vor allem betroffen sind Vogelarten des Offenlandes, wie Kiebitz, Wachtelkönig, Wachtel oder Braunkehlchen. Werden Brutplätze dieser gefährdeten Arten verbaut, kommt es zu einer Verdrängung aus ihrem Lebensraum.
LÖSUNGEN
BirdLife Österreich erarbeitete für besonders zu berücksichtigende gefährdete Vogelarten österreichweite Tabu- und Vorbehaltszonen: Diese Zonierungen dienen den Bundesländern als Instrumentarium für eine naturverträgliche Energiewende sowie den Betreibern, technischen Büros und Behörden zur Standortbeurteilung für geplante PV-Freiflächenanlagen. In Vogel-Tabuzonen sollen keine Photovoltaik-Freiflächenanlagen errichtet werden, in Vorbehaltszonen nur nach eingehender naturschutzfachlicher Prüfung. Naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind bei biodiversitätsfördernder Ausgestaltung und gutem Flächenmanagement möglich, wie der aktuell überarbeitete Handlungsleitfaden von BirdLife Österreich zeigt. Die Zonen können direkt bei BirdLife Österreich angefragt werden: office@birdlife.at
Die Studie „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Vogelschutz in Österreich – Konflikt oder Synergie?“ sowie der Handlungsleitfaden sind zum Download hier verfügbar (www.birdlife.at/page/publikationen).
_Die Studie und der Handlungsleitfaden wurden im Rahmen eines vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie geförderten Projekts erstellt._
BirdLife Österreich
Dr. Susanne Schreiner
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
0699 18155565
susanne.schreiner@birdlife.at
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