AK erkämpft höhere Pflegestufe für vierjährigen Buben: Eltern erhalten 3.000 Euro mehr Pflegegeld pro Jahr

SEIT SEINER GEBURT LEIDET DER VIERJÄHRIGE SAMUEL (NAME GEÄNDERT) AUS DEM BEZIRK LINZ-LAND AN EINER AUTISMUSSTÖRUNG, EINER VIRUSKRANKHEIT UND AN EPILEPSIE. DENNOCH STUFTE DIE PENSIONSVERSICHERANSTALT (PVA) DIE PFLEGESTUFE HERAB. DIE VERZWEIFELTEN ELTERN WANDTEN SICH UM HILFE AN DIE AK. MIT ERFOLG, DENN DANK EINES GERICHTLICHEN VERGLEICHS WURDE DIE PFLEGESTUFE UND SOMIT DAS PFLEGEGELD WIEDER ERHÖHT. „DER FALL ZEIGT: WIR SIND NICHT NUR JEDERZEIT FÜR UNSERE AK-MITGLIEDER, SONDERN AUCH FÜR IHRE KINDER DA, WENN HILFE BENÖTIGT WIRD“, SAGT AK-PRÄSIDENT ANDREAS STANGL.

 

Der vierjährige Sohn einer Arbeitnehmerin aus dem Bezirk Linz-Land leidet von Geburt weg an schweren Krankheiten, konkret an einer Autismusstörung, der Viruskrankheit CMV-Enzephalopathie und an Epilepsie. Diese schweren Leiden hielten die PVA nicht davon ab, das dringend benötigte Pflegegeld im Herbst 2022 neu zu bemessen und die Pflegegeldstufe um eine Kategorie auf 3 herabzusetzen. Als die verzweifelten Eltern bei den Rechtsexperten der AK vorsprachen, war schnell klar, dass die Pflegegeldstufe 3 nicht ausreicht, um den tatsächlich nötigen Pflegeaufwand nach der Kinder-Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz abzudecken.

 

Die AK brachte somit eine Klage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht ein. Aufgrund eines eindeutigen Gutachtens gelang es der AK, mit der PVA vor Gericht einen Vergleich abzuschließen. So wird rückwirkend ab 1. November 2022 das Pflegegeld mit der Pflegegeldstufe 4 ausbezahlt. Das bedeutet 251,20 Euro mehr pro Monat beziehungsweise 3.014,40 Euro mehr pro Jahr für die Pflege von Samuel. „Die Eltern können sich die Ausgaben für die notwendigen Spezialbehandlungen und -aufwendungen wieder leichter leisten“, betont AK-Präsident Andreas Stangl.

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