KommAustria-Beschwerde zu „Der Wegscheider“ ersatzlos aufgehoben

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bescheid der Medienbehörde KommAustria vom 23.12.2022 zum wöchentlichen Satireformat „Der Wegscheider“ ersatzlos aufgehoben.

Nach einer Beschwerde des Presseclubs Concordia hatte die Medienbehörde bei fünf Ausgaben des satirischen Wochenkommentars „Der Wegscheider“ per Bescheid Verstöße gegen das Objektivitätsgebot des Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetzes (AMD-G § 41 Abs. 1) festgestellt.

Der Berufung von ServusTV gegen diesen Bescheid der Medienbehörde KommAustria wurde am 20.6.2023 durch das Bundesverwaltungsgericht stattgegeben, der angefochtene Bescheid somit aufgehoben. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Behörde kann dagegen ein Rechtsmittel beim Verfassungsgerichthof einlegen.  

SERVUSTV-INTENDANT FERDINAND WEGSCHEIDER: _„Wir freuen uns, dass das BVwG klar festgestellt hat, dass es sich bei meinem satirischen Wochenkommentar nicht um eine Berichterstattung, Informationssendung oder Nachrichtensendung handelt und somit keine Rechtsverletzung gegen das Objektivitätsgebot des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes vorliegt. Insofern ist die Aufhebung des Bescheids der Medienbehörde ein wichtiger Etappensieg und ein Erfolg für unabhängigen Journalismus in Österreich. “_

Alexander Winheim
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