
VSV/Kolba: VSV Klagen gegen VW Motor EA 288 und gegen Daimler
Prozessfinanzierer ermöglicht risikofreie Klagen in Deutschland
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat soeben in drei Verfahren gegen VW, Audi und Daimler Urteile von Unterinstanzen aufgehoben und die Verfahren zurückverwiesen. Der BGH hält aber fest:
* Ein Thermofenster (Abschaltung der Abgasreinigung über große Teile des Jahres) verstößt gegen EU-Recht.
* EU-Recht zur Typengenehmigung ist ein Schutzgesetz, das bereits bei fahrlässiger Verletzung zu Schadenersatz führt.
* Nach deutschem Recht wird nur der „kleine Schadenersatz“ gewährt; das wäre zwischen 5% bis 15% des Kaufpreises des Fahrzeuges.
„Diese Entscheidung bringt neuen Schwung in die Dieselklagen. Der Verbraucherschutzverein (VSV) bietet nun auch Inhabern von Fahrzeugen mit dem VW Motor EA 288 und von Daimler risikofreie Klagen in Deutschland an. Nun kann auch ohne Rückgabe des Fahrzeuges erfolgreich geklagt werden.“ sagt Peter Kolba, Chefjurist des VSV.
Service: www.verbraucherschutzverein.eu (Sammelaktionen/VW bzw Mercedes)
Dr. Peter Kolba, Chefjurist des VSV, +43 660 2002437
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