
Prammer/Grüne zu Justizausschuss: Zahlreiche neue Gesetzesvorhaben beschlossen
„Das Ergebnis des heutigen Justizausschusses ist ein eindrucksvoller Beweis dafür, wie intensiv im Parlament gearbeitet wird und wie viel auf gesetzlicher Ebene weitergeht. Neben dem Justiz-Meilenstein ‚Korruptionsstrafgesetz neu‘ haben wir heute noch sechs weitere Gesetze bzw. Anträge beschlossen“, sagt die Justizsprecherin der Grünen, Agnes Prammer, zur heutigen Sitzung. Alle Materien werden im nächsten Plenum zur Abstimmung gebracht.
„Am meisten freue ich mich über die kommende Novellierung im Korruptionsstrafgesetz. Dieses neue Gesetz wird massiv dazu beitragen, Korruption hintanzuhalten und gleichzeitig das Vertrauen der Bürger:innen in den Staat zu verbessern. Es ist ein weiterer Schritt für eine saubere Politik in Österreich – das Ziel, das wir uns mit Regierungsantritt gesetzt haben und an dem wir konsequent arbeiten“, sagt Prammer.
Folgende Vorhaben wurden beschlossen:
– REGIERUNGSVORLAGE ZUR ZIVILVERFAHRENS-NOVELLE 2023 – ZVN 2023 (2093 D.B.)
_Mit dieser Regierungsvorlage wird u.a. die Möglichkeit geschaffen, Verhandlungen im Zivilverfahren per Video durchzuführen. Virtuelle Verhandlungen werden dort ins Dauerrecht übernommen, wo dies sinnvoll und unter Wahrung der Prinzipien des Art. 6 EMRK und des Öffentlichkeitsgrundsatzes möglich ist. _
– REGIERUNGSVORLAGE: VIRTUELLE GESELLSCHAFTERVERSAMMLUNGEN-GESETZ – VIRTGESG (2094 D.B.)
_Während der Covid-19-Pandemie wurde mit dem Covid-19-GesG eine zeitlich befristete gesetzliche Grundlage geschaffen, um „virtuelle Versammlungen“ (zum Beispiel Hauptversammlungen bei einer AG) zu ermöglichen. Diese Regelung wird jetzt – mit ein paar Änderungen – ins Dauerrecht überführt._
– REGIERUNGSVORLAGE GESELLSCHAFTSRECHTLICHES MOBILITÄTSGESETZ – GESMOBG (2028 D.B.)
_Wir setzen eine EU-Richtlinie um, die einheitliche Regelungen für grenzüberschreitende Umgründungen (Umwandlung, Spaltung und Verschmelzung) von Gesellschaften ermöglicht._
– REGIERUNGSVORLAGE KORRUPTIONSSTRAFRECHTSÄNDERUNGSGESETZ 2023 – KORRSTRÄG 2023 (2098 D.B.)
_Wir lösen ein weiteres Mal unser Versprechen ein, eine Grundlage für saubere Politik zu schaffen mit strengeren Regeln gegen Korruption: Diese Regierungsvorlage ist die lange angekündigte Reform in einer Reaktion auf die Vorkommnisse auf „Ibiza“ und andere medial bekannt gewordene Vorfälle – es werden nun bestehende Strafbarkeitslücken im Korruptionsstrafrecht geschlossen: Strafbar soll künftig auch die Bestechung und Bestechlichkeit künftiger Amtsträger:innen (solche, die es noch nicht sind) sein. Es wird ein Straftatbestand „Mandatskauf“ geschaffen und es wird strenge Strafen geben, wenn dafür viel Geld fließt._
– REGIERUNGSVORLAGE: BUNDESGESETZ, MIT DEM DAS STRAFGESETZBUCH UND DAS BUNDESGESETZ GEGEN DEN UNLAUTEREN WETTBEWERB 1984 – UWG GEÄNDERT WERDEN (2088 D.B.)
_Dieses Paket der Bundesregierung gegen Cybercrime bringt höhere Strafen für Täter:innen und Erleichterungen für Betroffene sowie strengere Strafen bei Wirtschaftsspionage. So können wir Cybercrimes (z.B. einen Angriff auf ein Computersystem) effektiver verfolgen._
– ÄNDERUNGEN IM MASSNAHMENVOLLZUG (3474/A)
_Anpassung beim Entlassungsmanagement im Maßnahmenvollzug: Als Reaktion auf Kritik am Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz werden jetzt psychisch kranke Personen, die bei Begehung der Tat noch minderjährig waren, nur dann entlassen, wenn sie die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung erfüllen. Bei Erfüllung der Höchstdauer werden Sozialnetzkonferenzen mit der Bewährungshilfe und Nachbetreuungseinrichtungen eingeführt, die dann die Basis für die Entscheidung über eine Entlassung aus der Maßnahme und deren Begleitmaßnahmen bildet. _
– VERLÄNGERUNG UND NEUE BEGLEITREGELUNGEN FÜR DIE ERFÜLLUNG DER SANKTIONSVERPFLICHTUNGEN (3406/A)
_Die nationalen Begleitregeln (Zuständigkeiten) zu den EU-Sanktionen gegen Russland werden bis Ende 2025 verlängert._
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