
VIRUS begrüßt überfällige Abweisung des berüchtigten Koralm-Pumpspeicherprojekts
Ein guter Tag Für das Umweltrecht und die Energiewende
Die Umweltorganisation VIRUS als eine von 17 erfolgreichen beschwerdeführenden Parteien begrüßt das heute veröffentlichte abweisende Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zum privaten Pumpspeicherkraftwerk Koralm. Sprecher Wolfgang Rehm: „Diese rechtskräftige Entscheidung in der Sache ist nach all den verfahrensrechtlichen Absurdidäten bei der Steiermärkischen Landesregierung ein guter Tag für das Umweltrecht und ein guter Tag für die Energiewende die heute vom Trittbrettfahrertum eines Substandardprojektes befreit wurde“.
Es habe sich bei dem nun gerichtlich abgewiesenen Projekt um ein reines Pumpspeicherkraftwerksprojekt ohne natürlichen Zufluss und mit im Vergleich zur so Rehm „hochgejazzten Renommierleistung“ kleinem Speicherreservoir gehandelt, deren nicht um große Ankündigungen verlegene Betreiber in Form zweier branchenfremder Forstbetriebe auf der Energiewende-Welle mitzureiten versucht haben. „Die Energiezukunft ist jedoch kein Kasperltheater, da hilft auch nicht die schützende und stützenden Hand der gesamten Landesregierung, die auf unstatthafte Weise jahrelang versucht hat, einem derart fragwürdigen Projekt jeden Weg zu ebnen, bis die Staatsanwaltschaft zu ermitteln begann und der Rechnungshof erst jüngst Missstände gerade auch bei diesem Vorhaben festgestellt hat,“ kritisiert Rehm. Kleiner Wermutstropfen sei, dass mit Beendigung des Verfahrens der Verfassungsgerichtshof nun nicht mehr die rechtswidrige Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes für den gescheiterten Versuch, das Großprojekt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung zu entziehen, zu Ende prüfen könne. Dies werde jedoch durch das Gewicht des abweisenden Erkenntnisses mehr als aufgewogen, das als eine von vielen Problemzonen das wegen des Projekts absichtlich zu klein ausgewiesene Natura 2000 Gebiet Koralpe der Entscheidung zugrundegelegt hat. „Ich habe aber noch kein anderes Projekt gesehen, das in so vielen Fachbereichen nicht umweltverträglich war, nicht dem Stand der Technik und nicht einmal primären bautechnischen Machbarkeitsnachweisen entsprochen hat und wo es negative Gutachten derart in Serie gehagelt hat, wie das hier der Fall war. Das hätte für mindestens zehn Abweisungen gereicht.“, so Rehm. Der ordentliche Rechtsweg sei nun abgeschlossen, die Projektwerber hätten noch die Möglichkeit eines außerordentlichen Rechtsmittels zu den Höchstgerichten, was aber jahrelang dauere und bei der gegebenen Sach- und Rechtslage wenig erfolgversprechend sei. Es sei damit auch sichergestellt, dass nicht unter Beanspruchung von Landesgrund und mit beträchtlichen Umweltschäden eine Bauruine entstehe, weil unerfahrene Projektwerber ein Vorhaben zu realisieren versuchten, das ihnen um einige Nummern zu groß sei. „Österreichs Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die tatsächlich Erfahrung mit derartigen Anlagen haben, betreiben bereits große, aus echter Wasserkraft gespeiste Kraftwerksgruppen mit deutlich größerem Speichervolumen und haben leistungssteigernde Ergänzungen in Planung bzw. in Bau es braucht also niemandem der Wegfall eines schwarzen Projektschafes Anlass zur Sorge geben, dass auf diesem Sektor nichts passiert, so Rehm abschließend.
Wolfgang Rehm, 0699/12419913, wolfgang.rehm@reflex.at
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