VIRUS sorgt für Knalleffekt: Kraftwerksprojekt Schwarze Sulm fehlen wesentliche Genehmigungen

Original-Wasserrechtsbescheid wurde niemals rechtskräftig- Rodungsbewilligung erloschen

Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, haben die Revisionsarbeiten für die Anfang Juli über die Bühne gegangene Anrufung des Verwaltungsgerichtshofs zum umstrittenen Kraftwerk Schwarze Sulm eine Überraschung zu Tage gefördert. „Offensichtlich haben zahlreiche Personen und Institutionen über Jahrzehnte übersehen, dass der originale Wasserrechtsbescheid aus dem Jahre 2007 niemals rechtskräftig geworden ist. Deshalb ist das Projekt auch keiner Änderungsbewilligung zugänglich. Auch ist die Rodungsbewilligung abgelaufen. Es darf also nicht legal gebaut werden.“

Damit sei die extrem verworrene und von erratischen Manövern der Projektwerber gekennzeichnete Projekthistorie – zuletzt hat eine umstrittene Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts zur Bestätigung einer Änderungsgenehmigung für Schlagzeilen gesorgt – um noch eine Facette reicher. Rehm erklärt, wie sich das zugetragen hat: „2007 hatte nach abenteuerlichster Verfahrensführung der berüchtigten Abteilung 13 der Landeshauptmann den Projektwerbern die wasserrechtliche Bewilligung erteilt. Dagegen erhoben das Wasserwirtschaftliche Planungsorgan sowie zwei Nachbarn Berufung. Die Oberste Wasserrechtsbehörde stellte dem Projekt ein energiewirtschaftlich und gewässerökologisch vernichtendes Zeugnis aus, gab nach Sachentscheidung der ersten Berufung statt, hob 2009 zuerst den behördlichen Bescheid auf und wies in Folge im zweiten Teil der Entscheidung dem so genannten Spruch die verbleibenden Berufungen der Nachbarn wegen des nun nicht mehr existenten Behördenbescheides ab“. In Folge habe sich der eingeschränkte Verfahrenszugang, der Umweltorganisationen rechtswidrig vom Verfahren ausschloss und erst Jahre später teilweise korrigiert wurde, negativ ausgewirkt. Diesen Engpass ausnützend riefen die Projektwerber den Verfassungsgerichtshof an. Dieser leitete eine Gesetzesprüfung ein, hob 2012 Teile des Wasserrechtsgesetzes auf und sprach dem Wasserwirtschaftlichen Planungsorgan als Landesstelle das Berufungsrecht gegen einen Bescheid des Landeshauptmanns ab. Im Anlassfall selbst hob der VfGH die Entscheidung der Obersten Wasserrechtsbehörde wieder auf. In Folge hätten Landesregierung und Projektwerber so getan, als wäre damit der Original-Bescheid wieder aufgelebt oder hätten selbst an diesen Rechtsirrtum geglaubt. „Diese Ignoranz haben wir später auch beim nun abgewiesenen Koralmkraftwerk, wo einfach nichtige Bescheide ausgestellt wurden, feststellen können und offensichtlich wurde das hier wie dort über lange Jahre von niemandem ausreichend hinterfragt,“ kritisiert Rehm. Tatsächlich habe der VfGH aber höchstgerichtlich den gesamten Bescheid der Obersten Wasserrechtsbehörde kassiert und sei somit vor elf Jahren nach dem klaren Wortlaut des Spruches nicht der Bescheid sondern nach Ausschluss des Planungsorgans das Verfahren über die verbleibenden Berufungen wieder aufgelebt. Darüber werde nun auch der im Juli angerufene Verwaltungsgerichtshof zu befinden haben. „In Konsequenz dieses Verfahrenskrimis hat die nach dem Wasserrechtsbescheid aufgebaute Änderungsbewilligungskette nun den Charakter eines zusammengebrochenen Kartenhauses. Ein genauerer Blick auf die 2019 erteilte forstrechtliche Bewilligung hat weiters gezeigt, dass diese bereits seit Juli 2021 erloschen ist“, so Rehm. Zusammengefasst wäre aktuell jedwede Bauhandlung ein Schwarzbau. Darum sei es aber nicht schade „ Entgegen der Propaganda ahnungsloser Möchtegern-Energieexperten auf Seite der Projektwerber handelt es sich, wie auch schon durch die Oberste Wasserrechtsbehörde festgestellt worden war, beim Sulmprojekt um ein Winzkraftwerk mit minimaler Stromerzeugung bei maximalem Schaden. Es wäre übrigens auch nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz gar nicht förderwürdig“, so Rehm abschließend.

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, wolfgang.rehm@reflex.at

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