Kostelka und Korosec gehen mit 4-Punkte-Paket in Pensionsverhandlungen

9,7 Prozent Anpassung steht außer Streit, Abgeltung der Zwischenfinanzierung, dauerhafte Abschaffung der Aliquotierung im ersten Pensionsjahr und Wertgarantie am Pensionskonto

Nach der heutigen Veröffentlichung des letzten fehlenden Inflations-Monatswertes steht nun der gesetzlich fixierte Pensionsanpassungs-Faktor für 2024 fest: 9,7 Prozent. „Dieser Wert steht außer Streit, Reduktionen oder Gegenrechnungen diverser Einmalzahlungen kommen nicht in Frage“, erklärte der heuer den Vorsitz im Seniorenrat führende Präsident des Pensionistenverbandes Dr. Peter Kostelka.

Kostelka und Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec gehen mit einem 4-Punkte-Paket in die Pensionsverhandlungen. Neben dem vollen Anpassungswert geht es den beiden auch um die Abgeltung des Kaufkraftverlustes von zwei vollen Jahren, den die Pensionistinnen und Pensionisten zwischen zu finanzieren hatten. Bekanntlich gab es 2022 nur 1,8 Prozent und 2023 nur 5,8 Prozent Pensionsanpassung bei einer zeitweise 11-prozentigen allgemeinen Teuerung. Korosec: „Und die Preise für Energie, Lebensmittel und Wohnen stiegen viel viel höher, als es die offizielle Inflationsstatistik darstellt. Deshalb ist es nur fair, den Pensionistinnen und Pensionisten diese Kosten der Vorfinanzierung, abzüglich der bereits erfolgten Einmalzahlungen, abzugelten.“ 

Ebenfalls angesprochen wird von Kostelka und Korosec das Thema erste Anpassung nach Pensionsantritt. Für heuer und die Jahre 2024 und 2025 gibt es zwar Sonderlösungen, sowohl Pensionistenverband als auch Seniorenbund bestehen aber auf die dauerhafte Abschaffung der sogenannten Aliquotierung, also der je nach Monat gestaffelten Höhe der Pensionsanpassung im ersten Pensionsjahr. Kostelka und Korosec: „Der Monat der Pensionierung hat überhaupt nichts mit der Anpassung zu tun, sie ist auch im ersten Jahr voll zu gewähren. 

Und eine komplizierte Materie ist ebenfalls im Paket enthalten: Es geht um die Aufwertung am Pensionskonto. Diese erfolgt einmal jährlich, aber sie hinkt 3 Jahre hinterher. In Zeiten einer Rekordinflation macht sich das aber sehr nachteilig bemerkbar, denn die Aufwertung erfolgt nicht in dem Ausmaß der aktuellen Steigerungen, sondern der noch geringen Steigerungen des Jahres 2021 und lädt dazu ein, früher in Pension zu gehen. Kostelka und Korosec: „Da fordern wir eine Wertgarantie, damit diese Neupensionstinnen und -pensionisten nicht gleich mit einer geringeren Pension starten.

Österreichischer Seniorenrat
Mag. Wolfgang Braumandl
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