
Gerstl: Nationalsozialisten und Kinderschänder dürfen keine Ehrenzeichenträger sein!
Novelle des Ehrenzeichen-Gesetzes regelt Aberkennung von Ehrenzeichen des Bundes – Ausgezeichnete sollen Vorbild und Motivation sein
„Für uns ist klar, dass weder Nationalsozialisten noch verurteilte Kinderschänder Träger eines österreichischen Verdienst- bzw. Ehrenzeichens sein dürfen“, betont ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl anlässlich des heutigen Beschlusses zur Änderung des Ehrenzeichen-Gesetzes im Verfassungsausschuss. Mit der Novelle – in der neben dem Bundes-Ehrenzeichen auch das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst, das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst sowie das Militärauszeichnungsgesetz 2002 umfasst sind – wird die Aberkennung derartiger Auszeichnungen zu Lebzeiten wie auch posthum klar geregelt.
Gerstl weiter: „Ein Ehrenzeichen der Republik Österreich ist einerseits Auszeichnung, andererseits aber gleichzeitig auch ein Symbol. Denn damit würdigen wir als Gesellschaft herausragende Leistungen einzelner Personen und verleihen unserer höchsten Wertschätzung Ausdruck. Das soll auch Motivation und Vorbild für andere sein. Deshalb darf ein Ehrenzeichen nicht eine reine Momentaufnahme sein – ein Ehrenzeichen zu tragen bedeutet auch, die damit einhergehende Verantwortung konsequent zu tragen!“
Die bisherige Rechtslage kannte keine Regelung, nach der Ehrenzeichen aberkannt werden konnten – selbst bei groben Verstößen gegen die Grundwerte unserer Gesellschaft nicht. Der nun gefasste Beschluss schaffe nun entsprechende Grundlagen zum Widerruf bzw. zur Aberkennung durch das verleihende Organ, wie etwa den Bundespräsidenten. „Damit wird eine Distanzierung zu Lebenden wie Verstorbenen möglich, sollte diese geboten sein“, sagt Gerstl. Daneben würden überdies alle Ehrenzeichen auf Bundesebene in einem Gesetz vereint, „und damit wird auch der Gesetzesvollzug erleichtert und vereinheitlicht“.
Der Verfassungssprecher der Volkspartei abschließend: „Es ist ein Gebot der Verantwortung, dass die höchsten Auszeichnungen des Staates auch an einen hohen Maßstab des Werteverständnisses gebunden sein sollen. Dem tragen wir mit dem heutigen Beschluss im Verfassungsausschuss Rechnung.“ (Schluss)
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