Forderungen am IKT-Konvent: öGIG ortet gezielte Irritationen

Die Forderungen der Telekomunternehmen überraschen die öGIG. Der Grund: die öffentlich gemachten Forderungen stimmen vielfach nicht mit dem Marktverhalten der Akteure überein.

Nach der ersten Breitbandmilliarde, der BBA_2020, wurde letztes Jahr mit der BBA_2030 bereits die zweite Fördermilliarde für den Breitbandausbau in Österreich aufgesetzt und zum Großteil auch bereits ausgeschüttet. Größter Fördernehmer ist die A1 Telekom Austria und deren Tochtergesellschaften, wie z.B. die A1 Open Fiber GmbH. Eine flächendeckende und leistungsfähige Festnetzversorgung sucht man im Land aber vergebens.   

„Wenn es den eingesessenen Telekomunternehmen in den letzten Jahren nicht an Geld und Interesse gefehlt hat, warum braucht es dann bereits die zweite Breitbandmilliarde aus Steuergeldern und wieso ist Österreich in der FTTH-Versorgung internationalen Vergleich dann so dermaßen weit abgeschlagen,“ stellt öGIG-CEO Hartwig Tauber die Aussagen der Marktteilnehmer auf den Prüfstand. Investitionen in KI-Anwendungen sind zu begrüßen, jedoch seine diese nutzlos, wenn die notwendige Infrastruktur zu deren Nutzung nicht vorhanden ist. 

FÖRDERUNGEN JA, ABER ZU SPÄTEREM ZEITPUNKT

Die Notwendigkeit weiterer Förderungen sieht der Geschäftsführer der Allianz-Tochter als offensichtlich, denn ess gibt viele Regionen in Österreich in denen sich der Ausbau von Glasfasernetzen ohne die Unterstützung öffentlicher Mittel auch auf Jahrzehnte nicht rechnet. „Will Österreich seine Breitbandziele erreichen, wird es weitere Mittel brauchen,“ so Tauber. Das börsennotierte Telekom-Unternehmen aufgrund der Bürokratie nicht ausbauen, ist für ihn ein Vorwand: „Warum sollten diese Unternehmen ihre Cashcow schlachten und viel Geld investieren, wenn sie ihre alte Kupfer- und Kabelinfrastrukturen weiter melken können? Sie müssen nur den Ausbau durch Dritte verhindern.“   

Zustimmung seitens öGIG gibt es lediglich hinsichtlich der Skepsis über die Sinnhaftigkeit einer zeitnahen Vergabe von weiteren Fördermitteln. 900 Millionen sind mit der letzten Vergabe in den Markt gepumpt worden und müssen laut Förderverträgen auch rasch umgesetzt werden. Zudem ist noch eine ganze Reihe an Projekten aus der vergangenen ersten Breitbandmilliarde nach wie vor nicht realisiert worden. „Natürlich wirkt sich eine so enorme Menge an Fördergeld nicht positiv auf das Preisniveau aus,“ gibt Tauber an und ergänzt: „Wenn der 2. Call Mitte 2024 geöffnet werden würde, könnte das momentan ein wenig Druck aus dem Markt nehmen. Das ein nächster Call kommen muss, steht aber außer Frage.“  

Je zersiedelter und kleinteiliger, desto teurer ist der Ausbau von Festnetzinfrastruktur. Darum wird es auch in Zukunft unerlässlich sein, Ausbauaktivitäten zu fördern. Auch um das politische Ziel des flächendeckenden Ausbaus von Festnetz und Mobilfunk zu erreichen. „Wichtig dabei ist, dass sichergestellt wird, dass der Fördereuro zielsicher dort landet, wo er am dringendsten benötigt wird. Dies wurde mit dem letzten Fördercall leider nicht erreicht,“ kritisiert Tauber die Fördervergabe an suburbane Gebiete, während ländliche Regionen wie die Südweststeiermark zu guten Teilen leer ausgingen.  

NACHFRAGEFÖRDERUNG INEFFIZIENT

Auch die am IKT-Konvent geforderten Nachfrageförderung für Haushalte erhält vom erfahrenen Telekommanager – vorläufig – eine Abfuhr. Neben fehlenden Synergieeffekten mit dem bestehenden Fördersystem fehlt aus seiner Sicht die Evidenz einer fehlenden Nachfrage. „Wir sehen an den Daten der RTR, dass die Nutzung von Glasfaseranschlüssen exponentiell steigt. Die Nachfrage ist also bereits da. Warum sollten wir diese dann noch weiter fördern,“ fragt Tauber. Schließlich seien die Pull-Effekte der Förderungen in den Ausbau bereits spürbar, aber noch lange nicht angelaufen. Tauber ist überzeugt, dass die Nachfrage allein durch die Errichtung von Glasfasernetzen einen starken Schub erhalten werden: „In unseren Ausbauprojekten haben wir bereits vor Baubeginn Nachfragequoten jenseits von 40%. Wenn unser Ausbau dann startet, sehen wir einen nochmaligen Anstieg der Nachfrage. Ob eine Nachfrageförderung tatsächlich notwendig und sinnvoll ist, werden wir erst sehen, wenn die durch die BBA_2030 geförderten Netze vollständig in Betrieb sind.“ 

Außerdem fehlt für öGIG-CEO Tauber ein sinnvoller und rechtskonformer Vorschlag einer Nachfrageförderung: „Eigentlich kann nur die Infrastrukturbestellung, sowie mögliche Aufwände für Herstellungen am eigenen Grundstück und im Haus förderbar sein.“ Hartwig Tauber weist darauf hin, dass dafür aber bereits eine entsprechende Zuleitung bis zum Grundstück hergestellt sein muss. „Was nicht sein darf ist, dass Privatpersonen Förderungen bekommen um mit ihrem eigenen Geld den Telekomunternehmen den Netzausbau bezahlen,“ stellt Tauber klar. Die Nachfrageförderung würde also lediglich die Nutzung bestehender Netze erhöhen, aber nicht den weiteren Ausbau unterstützen.

„Nachfrage zu generieren ist Aufgabe der Unternehmen selbst. Entweder können Unternehmen ihre Produkte vermarkten oder eben nicht. Es ist aber nicht Aufgabe des Staates, den Unternehmen bei beim Vertrieb helfen,“ schließt Tauber

Johannes Bergmann
Head of Corporate & Public Affairs
Österreichische Glasfaser-Infrastrukturgesellschaft (öGIG)
johannes.bergmann@oegig.at
+43 664 965 23 72

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