Realjurist W.P.A. Pöltl fordert Gesundheitsminister auf: Beenden Sie den „Cannabis-Krieg“.

Überzogene Warnhinweis-Schikanen bei CBD-Blüten – Gesundheitsministerium im Kreuzfeuer der Kritik

Wolfgang Pöltl hat Verfassungsrecht und Strafrecht an der Karl-Franzens-Universität in Graz studiert und beschäftigt sich seit Jahren mit der (von der Politik forcierten) rechtlichen Grauzone von Cannabis. Regelmäßig werden Hanf-Händler in Österreich mit Schreiben des Gesundheitsministeriums bezüglich angeblich fehlender Warnhinweise auf vermeintlichen Rauchwaren belästigt. Ein kurzer Auszug aus dem Schriftwerk des Ministeriums: _Gemäß  § lOf Abs. 2 TNRSG IST DER GESUNDHEITSBEZOGENE WARNHINWEIS AUF DIE VORDERE UND HINTERE ÄUSSERE FLÄCHE DER PACKUNG UND AUF JEDE AUSSENVErpackung ZU DRUCKEN. EIN KLEBEETIKETT REICHT NICHT AUS UM   § LOF ABS. 2 TNRSG ZU ENTSPRECHEN.DIE WAHL EINER ZYLINDERFÖRMIGEN PACKUNG KANN NACH ANSICHT DES BMSGPK NICHT DAZU FÜHREN, dass der Warnhinweis – entgegen dem Wortlaut des Gesetzes – NUR EINMAL AUFGEDRUCKT WERDEN MUSS. Kann aufgrund der Form der Packung keine vordere und hintere äußere Fläche definiert werden, iST ES VIELMEHR GEBOTEN, ZWEI WARNHINWEISE AUFZUDRUCKEN, die im gleichen Abstand voneinander angebracht sind. Diese müssen dann nach § lOf Abs. 3 TNRSG 30% ihrer jeweiligen Hälfte der Mantelfläche einnehmen. _Wolfgang Pöltl führt dazu aus: Es darf als pure Schikane betrachtet werden, wenn hier aufgeklebte Warnhinweise nicht anerkannt werden (wobei diese aufgeklebten Warnhinweise dank moderner Kleber gar nicht abgelöst werden können), sondern AUFGEDRUCKTE Warnhinweise verlangt werden. Besonders schikanös gegenüber den Hanf-Händlern wird es aber, wenn auf runden (zylinderförmigen) Verpackungs-Behältern 2 (!!) Warnhinweise aufgedruckt werden müssen. Warum sich der Gesundheitsminister derart auf die Hanf-Händler stürzt, ist nicht nachvollziehbar. Dem Gesundheitsminister sind offenbar die Hanf-Händler ein Dorn im Auge, wobei ihm Alkohol-Händler, Fast-Food-Händler, die Auto-Industrie und alle anderen Schadstoff erzeugenden Gewerbe bezüglich Warnhinweisen völlig egal sind. Warum auf Schnaps-Flaschen (sie beinhalten massiv gesundheitsschädigenden  Alkohol) keine Warnhinweise wie: „Konsum von Alkohol schädigt Deine Gesundheit und kann tödlich sein“ aufgedruckt und keine Bilder von Personen mit Leberzirrhose abgebildet sein müssen, ist hinsichtlich der Gefährlichkeit von Alkohol (zumindest gleichzusetzen mit dem Rauchen) überhaupt nicht nachvollziehbar. Warum bei Fast-Food-Restaurants nicht schon am Eingang Warnhinweise angebracht sein müssen, wie z.B.: „Konsum von Fast-Food schadet Deiner Gesundheit und kann fett machen“ in Verbindung mit Bildern stark übergewichtiger Personen ,zur Abschreckung, ist nicht erklärbar. Warum auf Kraftfahrzeugen, welche massiv schädigende Auspuffgase ausstoßen, keine Warnhinweise aufgebracht sein müssen wie z.B.:“Das Einatmen von Auspuffgasen schädigt deine Gesundheit und kann tödlich sein“, ist nicht einzusehen. Es gäbe, laut W. Pöltl, noch eine Vielzahl von weiteren Notwendigkeiten (u.a. bei gefährlichen Covid-Impfstoffen), wo man Warnhinweise aufkleben müsste, wenn tatsächlich die Volksgesundheit im Vordergrund stehen würde. Dass sich das Gesundheitsministerium aber derart auf die Cannabis-Hanf-Händler stürzt und diesen völlig unbegründet mit den oben angeführten Schikanen (Anm.:muss bald die ganze Hanf-Verpackung mit nutzlosen Warnhinweisen von oben bis unten voll geklebt sein?) das Leben schwer macht, ist nicht mehr hinzunehmen. Entweder gelten die gleichen Warnhinweis-Regeln für alle Stoffe, von denen gesundheitsschädliche Nebenwirkungen ausgehen könnten, oder der Gesetzgeber geht endlich mit Hausstand vor (was kaum zu erwarten ist) und beschließt eines: Das Ende der sinnlosen, nutzlosen, Warnhinweis-Pflichten. Vielleicht ist es ja der (realitätsfernen) Gesundheits-Politik schon aufgefallen: Derartige Warnhinweise hindern überhaupt niemanden, unter Umständen schädliche, Produkte zu konsumieren. Der Gesundheitsminister sollte besser das tote Gesundheitssystem (kaputtes Spitalswesen, keine Ärzte, keine PflegerInnen mehr) reanimieren, anstatt Hanf-Händler und Konsumenten mit Warn-Hinweisen krank zu machen.   

Wolfgang Pöltl
Tel.: 06641401616

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