
Mastrinder auf Vollspaltenboden: eine Käfighaltung für Stiere
Die sogenannten Aufreitstangen schließen nur 20 cm über dem Rücken der Tiere die Buchten nach oben ab, sodass sich die Rinder nicht aufrichten bzw. anderen aufreiten können
Die Käfighaltung ist in Österreich verboten, ist man sich hierzulande sicher. Bei den Legehühnern gilt das Verbot seit 2009. Auch ein Kaninchenkäfigverbot gibt es, das 2012 in Kraft getreten ist. Und der sogenannte Kastenstand für Mutterschweine ist ebenfalls ein Käfig, der mit kurzen Ausnahmen ab 2033 Geschichte sein sollte. Übersehen wurden wieder einmal die Mastrinder, die überhaupt nur eine Existenz am Rande der Aufmerksamkeit der Gesellschaft führen, weit weniger beachtet als die Milchkühe, die als viel wertvoller gelten. So leben 70 % der Mastrinder, vornehmlich Stiere, nicht nur auf einem Beton-Vollspaltenboden ohne Stroheinstreu, sondern sogar in einem Käfig. Anders kann man die Aufreitstangen nicht interpretieren, die die Buchten der Tiere nur 20 cm über deren Rücken nach oben abschließen. Eine Käfighaltung, die bisher noch nicht infrage gestellt wurde.
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