Sozialwirtschaft Österreich 2: Kollektivvertragshandlungen müssen Branche nachhaltig stärken

Angebote wurden in erster Verhandlungsrunde ausgetauscht – Marschitz: „Kollektivvertrag muss im Rahmen des Machbaren bleiben“

Die Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ), Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen, beging gestern Dienstag gemeinsam mit den Gewerkschaften die erste Verhandlungsrunde zum Kollektivvertrag Sozialwirtschaft. Hauptziel sei für die Arbeitgeber, dass man zu einem Abschluss kommt, der die Attraktivität der Branche hochhält und die Versorgung im Sozial- und Gesundheitsbereich in Österreich nicht gefährdet. SWÖ-Geschäfts- und Verhandlungsführer Walter Marschitz ergänzt: „Die derzeitige Inflation von 8,8 Prozent abzugelten ist eine Sache, zu der sich die Arbeitgeber grundsätzlich bekennen aber die geforderte Gehaltserhöhung plus die vielen zusätzlichen materiellen Forderungen sind etwas, was sicher nicht realisierbar ist.“ ****

   „Die geforderte Lohn- und Gehaltserhöhung um 15 Prozent ist aus Sicht der Arbeitgeber keine realistische Forderung, da dies für die mehrheitlich gemeinnützigen Arbeitgeber in der Sozialwirtschaft nicht finanzierbar ist und es auch keine Signale seitens der Fördergeber gibt, viel mehr als die Inflation abzugelten“, erklärt Marschitz.

   Das bereits zu Verhandlungsbeginn abgegebene grundsätzliche Bekenntnis der Arbeitgeber die Inflation abzugelten, sei laut SWÖ-Vorsitzenden Erich Fenninger im Branchenvergleich im Rahmen der Verhandlungen für 2024 ein großes Entgegenkommen. „Wenn man vergleichsweise das Erstangebot der Arbeitgeber im Metall-Kollektivvertrag berücksichtigt, das lediglich 2,5 Prozent Lohnerhöhung beinhaltet hat, dann ist hier doch ein deutlicher Unterschied erkennbar“, ergänzt Fenninger.

   Außerdem fordere die Arbeitnehmerseite, den in den letzten beiden Jahren aus dem Bundesbudget finanzierten Pflegezuschuss dauerhaft im Kollektivvertrag zu verankern. Bisher war ein zeitlich bis 31. Dezember 2023 befristeter Zusatz-Kollektivvertrag die arbeitsrechtliche Grundlage. „Da es dabei um einen Gesamtbetrag von weit mehr als 100 Millionen für die Sozialorganisationen geht, kann die Arbeitgeberseite dem nur nähertreten, wenn die entsprechende Gegenfinanzierung im Finanzausgleich gesichert ist“, sagt Marschitz. Dafür gäbe es zwar positive Signale, aber noch keine Rechtssicherheit. „Wir hoffen, dass diese Sicherheit noch im Laufe der Verhandlungen hergestellt wird.“

   Die Vereinbarung zwischen Bund und Länder sollte gemäß Marschitz auch die bestehende Ungerechtigkeit im Behindertenbereich, wo Beschäftigte für die gleiche Arbeit ungleich bezahlt werden – je nachdem welche formale Qualifikation sie vorweisen können – beseitigen. „Hier geht es um etwa 25 Millionen Euro. Außerdem sollte im Finanzausgleich auch die Valorisierung der Beträge sichergestellt werden“, betont SWÖ-Stellvertreterin Marion Ondricek, die zugleich Fachgruppenvorsitzende für den Behindertenbereich ist.

„LETZTE ARBEITSZEITVERKÜRZUNG NOCH IN EVALUIERUNG“

   „Die aktuelle Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Gehaltsausgleich sowie eine zusätzliche Urlaubswoche für alle Beschäftigten ab ihrer Einstellung ist aus unserer Sicht nicht aktuell“, so Marschitz. Die SWÖ habe als eine der ersten Branchen eine Verkürzung auf 37 Stunden bereits letztes Jahr vollzogen und sei noch im Prozess der Evaluierung der Auswirkungen. „Solange dieser Prozess gemeinsam mit den ArbeitnehmerInnen nicht abgeschlossen ist, sieht die SWÖ keine Grundlage für weitere Schritte“, resümiert Marschitz. (ast)

   (S E R V I C E – Der zweite Verhandlungstermin ist für den 15. November 2023 angesetzt. Der dritte Termin ist am 27. November 2023.)

SOZIALWIRTSCHAFT ÖSTERREICH
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