25. Wiener Landtag (1)

Fragestunde

Der 25. Wiener Landtag der laufenden Wahlperiode hat heute, Donnerstag, um 9 Uhr wie gewohnt mit der Fragestunde begonnen. 

In der ersten Anfrage erkundigte sich LAbg. Nikolaus Kunrath (GRÜNE) bei Integrationsstadtrat Christoph Wiederkehr, MA (NEOS), ob dieser plane, auf der Website der Magistratsabteilung (MA) 35 ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ein Erstinformationsgespräch keine verpflichtende Voraussetzung für die Antragstellung für die Staatsbürgerschaft darstelle. Wiederkehr antwortete, dass ein Staatsbürgerschaftsansuchen auf unterschiedlichen Wegen gestartet werden könne: Entweder auf dem Postweg, per E-Mail, oder durch Einwurf des Antrags in einen Amtsbriefkasten; dann sei ein persönlicher Termin jedenfalls – auch gesetzlich vorgeschrieben – notwendig. Wiederkehr rate deshalb zu einem persönlichen Beratungstermin, weil die mitunter komplizierte Gesetzeslage die Gefahr für die Antragstellenden berge, dass zu wenige oder die falschen Dokumente eingereicht werden. Informationen zu den notwendigen Unterlagen gebe es bei persönlichen Terminen oder bei den neu geschaffenen Informationsveranstaltungen der Behörde. Derzeit betrage die Wartezeit auf einen Termin rund ein halbes Jahr. Die Beratungstermine seien zuletzt deutlich um 125 Prozent auf 1.350 Termine pro Monat „massiv“ angehoben worden; ebenso gebe es eine Erhöhung der Antragstermine um 140 Prozent. Das Informationsangebot der MA 35 auf der Webseite der Stadt Wien werde laufend erweitert, etwa um die Präzisierung, dass ohne einen Antragstermin das Ansuchen eingereicht werden kann – dazu brauche es aber vollständige Unterlagen, um das Verfahren nicht zu verzögern. Nach Wiederkehrs Ansicht berge eine Antragsstellung ohne Erstinformationsgespräch aber die Gefahr, dass das Ansuchen mit unvollständigen Unterlagen gestellt wird.  

Thema der zweiten Anfrage, die LAbg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP) an Demokratiestadtrat Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) richtete, war die Reform der Notkompetenzbestimmungen des Bürgermeisters und des Stadtsenates. Wölbitsch-Milan wollte wissen, wie der aktuelle Stand bei der Novelle der Wiener Stadtverfassung sei. Eine Änderung dieser gesetzlichen Bestimmungen könne nur der Wiener Landtag vornehmen, und nicht er als Exekutivorgan, sagte Czernohorszky; seien also nicht dem Interpellationsrecht unterworfen. Die derzeitigen Regelungen in der Stadtverfassung seien kein Wiener Spezifikum, Vergleichbares gebe es in allen anderen acht Bundesländern, damit Gemeinden in Notsituationen und dringlichen Fällen rasch Entscheidungen treffen können. Die Voraussetzungen für die Ausübungen der Notkompetenz in Wien würden strengen Voraussetzungen unterliegen; Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) habe bei der Ausübung der Notkompetenz im Falle der Wien Energie rechtens und richtig gehandelt, so Czernohorszky. Im Bericht an den Gemeinderat zur gestern beendeten Untersuchungskommission zur Wien Energie seien verschiedene Änderungen angekündigt worden, darunter etwa die Einsetzung in einer Arbeitsgruppe, die beispielsweise den Begriff „unverzüglich“ präzisieren solle.  

In der dritten Anfrage wollte LAbg. Benjamin Schulz (SPÖ) von Mobilitätsstadträtin Mag. Ulli Sima (SPÖ) wissen, welche alternativen Maßnahmen es auf Wiener Ebene zu einer Bundesnovelle der StVO – die Verkehrsberuhigung in der Innere Stadt betreffend – gebe. Vor mehr als 950 Tagen habe Sima die Bundesministerin erstmals aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für die kamerabasierte Überwachung der Inneren Stadt zu erstellen. Auf diese Regierungsvorlage würde Sima heute noch warten; allein im Wiener Stadtparlament seien 13 diesbezügliche Beschlüsse gefasst worden. Zwar sei in einem Medienbericht vor wenigen Tagen die Novelle angekündigt worden, aber diesen Entwurf des Ministeriums „habe ich bis heute noch nicht gesehen“, sagte Sima. Es gebe eine breite politische Unterstützung für dieses „größte Verkehrsberuhigungsprojekt Österreichs“, darunter auch von den Grünen im 1. Bezirk. Die von der Bundesministerin vorgebrachten Datenschutzbedenken bezüglich der Kameraüberwachung der Einfahrten in die Innere Stadt seien mit einer Machbarkeitsstudie, die im 2022 veröffentlicht wurde, nach ihrer Ansicht ausgeräumt worden. So sei beispielsweise bei der Vignetten-Kontrolle auf Autobahnen die Überwachung per Kamera derzeit gesetzlich erlaubt. Seit vergangenen Freitag sei sie – Sima – „sehr bemüht“, diesen Entwurf der Novelle vom Klimaschutzministerium zu erhalten, doch der Entwurf werde der Stadt Wien nicht übermittelt. „Das nährt eine gewisse Skepsis in mir, dass es in der Novelle Klauseln gibt, die die Umsetzung verhindern werden. Es wurde schon so viel Zeit verplempert, wir könnten bereits fertig sein. All das verhindert eine grüne Ministerin, die an sich für Verkehrsberuhigung ist – I don’t get it“, sagte Sima. (Forts.) nic

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