„Bürgeranwalt“ berichtet über ein rätselhaftes Verkehrsschild

Am 4. November um 18.00 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 4. November 2023, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:

Keine Barrierefreiheit

Anhand von konkreten Einzelfällen weist die Volksanwaltschaft immer wieder darauf hin, dass Menschen mit Behinderung wegen fehlender Aufzüge oder zu steiler Rampen nicht oder nur wenn sie Umwege in Kauf nehmen in öffentliche Gebäude kommen. Frau H., die eine schwere Muskelerkrankung hat, zeigt auf, wie schwer es für sie ist, Wiener Bäder zu besuchen. Volksanwältin Gaby Schwarz diskutiert mit dem Chef der Wiener Bäder über erforderliche Maßnahmen.

Konflikt am Friedhof – darf man im Burgenland für Gräber Kaution verlangen?

In St. Martin wird für Grabstellen eine Kaution verrechnet. Für die Volksanwaltschaft ist dies eine unzulässige Forderung. Wie hat die Gemeinde nach einer Diskussion im „Bürgeranwalt“-Studio reagiert?

Rätselhaftes Verkehrsschild

Unter einem Halte- und Parkverbotsschild in Wien Leopoldstadt steht eine kaum verständliche neunzeilige Botschaft. Die meisten Verkehrsteilnehmer:innen vermuten, man dürfe sein Fahrzeug zu bestimmten Zeiten dort hinstellen. Weit gefehlt. Die Behörde hat schon zahlreiche Abschleppungen verfügt. Herr B. wurde auch bestraft, hat die Kostenvorschreibung bekämpft und sich an „Bürgeranwalt“ gewandt. Der Chefjurist des Kuratoriums für Verkehrssicherheit hat jetzt gute Nachrichten für Herrn B. Erstaunlicherweise hat die Behörde ein Schild aufgestellt, das Höchstgerichte schon einmal für unzulässig erachtet haben.

Prozess wegen Ausbildungskosten

Eine Pflegassistentin wollte sich zur Diplomkrankenpflegerin ausbilden lassen. Aber dann kam Corona und der Job als Pflegeassistentin und die gleichzeitige Ausbildung zur höheren Qualifikation sind sich nicht mehr ausgegangen, sagt Frau M. Am Ende war sie arbeitslos und sollte dem Pflegeheim 5.400 Euro an Ausbildungskosten zurückzahlen. In „Bürgeranwalt“ wurde die Sache im Studio diskutiert. Jetzt hat das Oberlandesgericht für Frau M. entschieden.

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