
Transparenz und Kontrolle in Wien: Fragerecht wird auf ausgegliederte Unternehmen ausgeweitet
Beteiligung der Stadt muss mindestens 50 Prozent betragen
Wien weitet das sogenannte Interpellationsrecht im Gemeinderat und Landtag auf ausgegliederte Unternehmen aus. Sofern die Stadt mindestens 50 Prozent an einem Unternehmen hält, können künftig von Abgeordneten des Wiener Stadtparlaments schriftliche oder mündliche Anfragen eingebracht werden. Bisher war es nicht möglich, Fragen zu ausgegliederten Konzernen wie den Wiener Stadtwerken oder der Wien Holding zu stellen. Erkundigen können sich die Mandatarinnen und Mandatare beim Bürgermeister oder bei den amtsführenden Stadträt*innen über Vorgänge, die die Ausübung der Eigentümerrechte betreffen. Mit der Maßnahme sollen Transparenz, politische Kontrollrechte und die Nachvollziehbarkeit gestärkt werden.
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