Der ÖVM (Österreichische Versicherungsmaklerring) informiert: Hauptwasserhahn bei längerem Verlassen des Hauses unbedingt abdrehen

Die sogenannte 72 Stunden Klausel besagt, dass eventuelle Leitungswasserschäden nicht versichert sind, wenn der Hauptwasserhahn nicht abgedreht wurde

Die Versicherungsbedingungen der Leitungswasserversicherung (meist als AWB bezeichnet), die Teil der Eigenheimversicherung sind, enthalten üblicherweise eine 72 Stunden Klausel. Diese verlangt, dass der Hauptwasserhahn abzudrehen ist, wenn das versicherte Gebäude länger als 72 Stunden unbewohnt ist. Typische Schäden – die etwa durch Leitungswasser entstehen – sind andernfalls nicht gedeckt.

Die diesbezüglichen Bedingungen können je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich sein. 

Mag. Alexander Gimborn, Präsident des ÖVM empfiehlt: „Sollten Sie Ihr Eigenheim länger als drei Tage verlassen, prüfen Sie unbedingt die Bedingungen für die Leitungswasserversicherung Ihrer Eigenheimversicherung.“ 
_Was genau für Deckung durch die AWB zu tun ist_

ÖVM Österreichischer Versicherungsmaklerring
Ines Glatz-Deuretzbacher
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