
FPÖ – Ries: „Benachteiligungen beim Papamonat beseitigen!“
Präsenzdienst, Assistenzeinsatz und Zivildienst dürfen nicht länger zum Verlust des Rechtsanspruches auf den Papamonat führen
„Wer den Papamonat in Anspruch nehmen will, muss 182 Tage vor Geburt des Kindes durchgehend erwerbstätig sein. Die Unterbrechung der Anstellung darf nicht mehr als vierzehn Tage betragen. Zivil- und Präsenzdienst wird gesetzlich so gewertet, als wäre man arbeitslos – der Anspruch auf den Papamonat geht verloren. Das ist eine grobe Benachteiligung, die seit etwa zwei Jahren besteht und die es endlich zu beenden gilt“, betonte heute FPÖ-Nationalratsabgeordneter Christian Ries und brachte einen entsprechenden Antrag dazu ein.
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