
Endlich grünes Licht für Qualitätsförderung im Journalismus
Journalist:innengewerkschaft fordert Nachbesserungen
Erfreut zeigt sich die Journalist:innengewerkschaft in der Gewerkschaft GPA über das grüne Licht der EU für die Förderung des Qualitätsjournalismus in Österreich. Das entsprechende Gesetz kann damit im Parlament beschlossen werden. Damit werde der gesellschafts- und demokratiepolitische Auftrag, den Medien Tag für Tag erfüllen, zumindest zu einem Teil abgegolten. „Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind mit 20 Millionen Euro jährlich höher als bisher, aber nach wie vor deutlich zu wenig und zudem nur ein Bruchteil dessen, was zum Beispiel in Skandinavien selbstverständlich ist“, sagt Eike-Clemens Kullmann, Bundesvorsitzender der Journalist:innengewerschaft.
Im Gesetzestext sollten zudem noch einige Punkte adaptiert werden. Kullmann nennt hier insbesondere eine eindeutige Benennung von journalistischen Kollektivverträgen als Förderkriterium. Zudem müsse das Kriterium Redaktionsstatute genauer definiert werden. „Welche Rechte die Redaktionen durch ein Statut erhalten sollen, bleibt im Gesetz derzeit völlig offen.“ Als weiteres wichtiges Kriterium nennt Kullmann die Anerkennung des Presserates.
„Eine funktionierende Demokratie ist ohne die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten nicht möglich. Medien sind die Drehscheibe für das Austragen von öffentlichen Debatten, der Darstellung kontroversieller Positionen und ein Ort des kritischen Reflektierens. Außerdem leisten Medien einen unverzichtbaren Beitrag dafür, dass ‚fake news‘ und Verschwörungstheorien in die Schranken gewiesen werden können“, sagt Kullmann. „Um diese Dienstleistung für die Gesellschaft erbringen zu können, bedarf es einer Vielzahl an Medien, unabhängigen Redaktionen und einer ausreichenden Anzahl von Journalistinnen und Journalisten.“ Die nunmehr vorgesehen 20 Millionen Euro sind daher für die Journalist:innengewerkschaft nur ein erster Schritt, der überdies nicht einmal valorisiert wäre.
Gewerkschaft GPA – Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Martin Panholzer
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