Einigung über Klausel zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit

KV-Verhandlungen der Metalltechnischen Industrie abgeschlossen

Mit der abschließenden Klärung der Modalitäten für die sogenannte „Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel“ sind die KV-Verhandlungen der Metalltechnischen Industrie (MTI) abgeschlossen. Christian Knill, Obmann des Fachverbands Metalltechnische Industrie: „Unsere Betriebe müssen sich auf den internationalen Märkten behaupten und haben durch die hohen Lohnabschlüsse der letzten Jahre an Wettbewerbsfähigkeit verloren. Mit der neuen Vereinbarung ist es uns erstmals gelungen, diese Entwicklung etwas abzufedern und den besonders personalintensiven Branchen mehr Luft zu verschaffen. Gerade diese sichern viele Arbeitsplätze in den Regionen und sorgen dafür, dass die Wertschöpfung in Österreich bleibt.“

Hintergrund für die Vereinbarung einer Wettbewerbssicherungsklausel ist der stetige Verlust an Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der MTI, die mit einer Exportquote von über 80 % auf den internationalen Märkten bestehen müssen. Die Lohnabschlüsse in Österreich liegen vor allem in den letzten beiden Jahren aufgrund der höheren Inflation deutlich über denen anderer EU-Länder, wie etwa Deutschland, Niederlande oder Frankreich. Durch diese höheren Lohnabschlüsse steigen die Lohnstückkosten stärker als im EU-Vergleich und dies bedeutet für die exportorientierte Metalltechnische Industrie preisliche Nachteile. Um diese zumindest teilweise auszugleichen, wurde erstmalig eine Wettbewerbssicherungsklausel im Kollektivvertrag vereinbart. Durch sie können Unternehmen mit einem hohen Personalkostenanteil die vereinbarte KV-Erhöhung um bis zu 3 % reduzieren.

Die Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel bedeutet im Detail:

* Sie gilt abhängig von der Personalkostenbelastung und dem Betriebserfolg des jeweiligen Unternehmens.
* Die zugrundeliegende Formel berechnet die Personalkosten gemessen an der Bruttowertschöpfung (Summe aus Personalkosten, Abschreibung und Gewinn). Je nach Höhe des errechneten Wertes ergibt sich eine Reduktion der IST-Erhöhung (10 %, gedeckelt mit 400 Euro) in zwei Stufen auf entweder 8,5 % (340 Euro Deckel) oder 7 % (280 Euro Deckel).
* Die Wettbewerbssicherungsklausel kann nur auf Antrag angewendet werden. Interessierte Unternehmen müssen bis 22. Dezember 2023 anhand bestimmter Daten gegenüber den Sozialpartnern belegen, dass sie die Kriterien für die Anwendung der Klausel erfüllen.

* Im Rahmen eines Interessenausgleichs auf betrieblicher Ebene wird in Folge eine einmalige Kompensation der errechneten Reduktion in Form von Einmalzahlungen, Freizeit oder Aus- und Fortbildung vereinbart.  

Fachverband Metalltechnische Industrie
Dipl.-iur. Sabine Hesse, MBA
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