
Industriellenvereinigung und Innenministerium starten Beteiligungsprozess zu NIS-2-Richtlinie
Innenministerium bietet mit Website Unterstützung bei Umsetzung der NIS-2-Richtlinie für Unternehmen – regelmäßiger Austausch mit Unternehmen für praxisnahe Umsetzung wesentlich
In einer digitalisierten Welt ist die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS) ein zentraler Faktor. Hierfür gibt es EU-weite Richtlinien mit den konkreten Zielen, die Widerstandsfähigkeit im Cyberbereich zu erhöhen, die Reaktionszeit auf Cyber-Angriffe zu verkürzen und verpflichtende Standards für Sicherheitsvorkehrungen zu schaffen.
Innenminister Gerhard Karner gab am 13. Dezember 2023 gemeinsam mit dem Präsidenten der Industriellenvereinigung Georg Knill in Wien den Start des Beteiligungsprozesses zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie bekannt, die bis Oktober 2024 erfolgen muss.
„Cyber-Angriffe sind eine sicherheitspolitische Herausforderung, die besonders für Unternehmen sowie Vereine schwerwiegende Schäden verursachen können“, betonte der Innenminister. Die Digitalisierung biete einerseits Chancen und Vorteile, andererseits zahlreiche Herausforderungen und Gefahren, wie etwa Cyber-Angriffe auf Behörden und Unternehmen, Deep-Fakes, Fake-News oder Internetbetrug.
NIS-2 betrifft sowohl Gebietskörperschaften als auch Vereine und allen voran tausende Unternehmen. Zur praxisnahen und effizienten Gestaltung der Umsetzung der Richtlinie wird deshalb ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Innenministerium und der Industriellenvereinigung (IV) erfolgen.
„Der Beteiligungsprozess ist eine Möglichkeit für all jene, die betroffen sind oder betroffen sein könnten. Für alle, die sich einbringen möchten. Sowohl online als auch offline – in der digitalen und der realen Welt“, sagte Karner bei dem Pressegespräch.
„Der Start des heutigen Dialogprozesses ist wichtig, sodass die Anliegen der Unternehmerinnen und Unternehmer in der Ausgestaltung berücksichtigt werden. Angesichts dessen ist die frühzeitige Einbindung der Ansichten der Unternehmerinnen und Unternehmer zentral. Es geht darum, die Richtlinie so umzusetzen, dass ausreichend Schutz, das heißt Rechts- und Planungssicherheit, für die Unternehmerinnen und Unternehmer geboten wird – bei umsetzbarem Aufwand und praxisnaher Ausgestaltung. Diese Balance ist essenziell für eine erfolgreiche Umsetzung für Unternehmen und Behörden“, so IV-Präsident Knill.
ZENTRALE ANLAUFSTELLE IM INTERNET
Seit Januar 2023 ist die NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union in Kraft, die Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen der Mitgliedstaaten bietet.
„Die Richtlinie ist für jedes einzelne Unternehmen eine Möglichkeit zur Steigerung der Sicherheit, aber selbstverständlich auch eine große Herausforderung“, sagte der Innenminister. Schätzungen zufolge betrifft die Umsetzung zumindest 4.000 österreichische Unternehmen, Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts sowie Vereine.
Betroffene Unternehmen können ab sofort unter www.nis.gv.at melden, was für die Umsetzung wichtig ist, welche Erfahrungen damit gesammelt wurden und welche Änderungen notwendig sind. Die Website bietet außerdem eine Checkliste, mit der überprüft werden kann, ob ein Unternehmen von der Richtlinie umfasst ist sowie umfassende informative FAQs.
EINRICHTUNG EINER SERVICESTELLE IM INNENMINISTERIUM
Im Innenministerium wird eine zentrale Ansprechstelle für die Koordination der notwendigen Maßnahmen zwischen den Behörden des Bundes, der Länder sowie vor allem der Wirtschaft und der Unternehmen eingerichtet. Zur Unterstützung bei der Umsetzung kann bei einem Planspiel und einem zugehörigen Testbetrieb der Ernstfall durchgespielt werden. Ab 2024 wird eine Bundesländertour gestartet und unter Einbindung des Kompetenzzentrums Sicheres Österreich (KSÖ) eine Arbeitsgruppe zwischen den beteiligten Einrichtungen des Bundes und der Bundesländer eingerichtet.
Bundesministerium für Inneres
Ministerialrat Markus Haindl, BA MA
Pressesprecher des Bundesministers
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