
Pfurtscheller: Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt auch in Kriegszeiten bekämpfen
Entschließungsantrag betreffend die strafrechtliche Verfolgung von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt durch Hamas-Terroristen
„Vergewaltigung als Kriegsverbrechen ist eine schwere Verletzung des humanitären Völkerrechts und eine Verletzung der grundlegenden Menschenrechte, besonders grausam und eine weitverbreitete Kriegstaktik. Sie ist ein gezieltes Mittel des Terrors, welches zu weitreichenden sozialen und psychischen Belastungen sowie generationenübergreifenden Traumata führt“, verwiesen heute, Donnerstag, ÖVP-Frauensprecherin Liesi Pfurtscheller und der ÖVP-Sprecher für Internationale Entwicklung Abg. Martin Engelberg auf den Überfall der Hamas-Terroristen am 7. Oktober 2023.
Wenn Hamas-Terroristen israelische Frauen mit blutendem Schritt zur Schau stellen und tote und vergewaltigte Frauen bespucken, dann senden sie damit ein klares Signal aus. Sexuelle Gewalt wird gezielt eingesetzt, um Gemeinschaften zu destabilisieren und zu spalten. Daher wurde heute auf Initiative von ÖVP und Grünen ein Vier-Parteien-Antrag dazu eingebracht, der einstimmig angenommen wurde. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, „sich auf allen Ebenen für eine rasche, unabhängige und koordinierte Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung aller in Israel und Gaza durch die Hamas und andere Terrororganisationen begangene sexuelle und geschlechterspezifische Gewalt sowie für die psychotherapeutische und medizinische Unterstützung von Opfern wie auch Zeuginnen und Zeugen einzusetzen“.
Wie relevant Opferanerkennung, Hilfsprogramme und die systematische Aufarbeitung sexueller und geschlechtsspezifischer Kriegsverbrechen ist, zeige nicht zuletzt die Geschichte: Im Jugoslawienkrieg wurden 20.000 bis 60.000 bosnische Frauen Opfer geplanter, systematischer Massenvergewaltigungen und folgender, ungewollter Schwangerschaften. Die Aufarbeitung der Verbrechen dauert bis heute an. „Es liegt an uns, aus der Geschichte und den Schicksalen zu lernen und sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt auch in Kriegszeiten weitreichend zu bekämpfen – ungeachtet dessen, von wem sie begangen werden“, unterstrich Pfurtscheller. Und Engelberg ergänzt: „Auch wenn die physischen Wunden heilen, können diese Taten – vor allem wenn sie nicht aufgearbeitet werden und keine strafrechtlichen Folgen für die Täterinnen und Täter nach sich ziehen – langfristig Schmerz, Leid und Trauer verursachen.“
Bereits am 8. März 2022 hat sich der Nationalrat mit der Annahme des Antrages „Unterstützung von Frauen und Kindern als besondere Leidtragende des Krieges in der Ukraine“ dafür ausgesprochen, Frauen und Mädchen, welche vor den Kriegshandlungen in der Ukraine flüchten mussten, in besonderer Weise zu unterstützen. Ebenso wurde seitens des Parlaments ein Entschließungsantrag im Juni 2022 zum Thema Ahndung von sexueller und geschlechterspezifischer Gewalt im Ukrainekrieg angenommen. In Anlehnung an diese Anträge gilt es nun, einen besonderen Fokus auf Personen zu legen, welche Opfer von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt geworden sind und die Verantwortlichen auch strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. „Das österreichische Parlament und die unterzeichneten Abgeordneten wollen dieses Zeichen auch im Zusammenhang mit dem brutalen Terror der Hamas gegen Israel setzen“, schlossen die beiden Abgeordneten.
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