
Neue Richtlinien zu Rundfunkförderungen der RTR Medien betonen Unterstützung regionaler und lokaler TV- und Radio-Vielfalt
Entscheidungen zum 1. Einreichtermin 2024 für Privatrundfunkfonds und Nichtkommerziellen Rundfunkfonds veröffentlicht
Mit den heute veröffentlichten Entscheidungen des Fachbereichs Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR MEDIEN) für FÖRDERUNGEN aus dem PRIVATRUNDFUNKFONDS UND DEM NICHTKOMMERZIELLEN RUNDFUNKFONDS für das Jahr 2024, kommen ÜBERARBEITETE RICHTLINIEN des Privatrundfunkfonds zum Tragen. Damit wird der 2023 eingeschlagene Kurs zu einer bedarfsgerechteren Stärkung von Inhalts-, Medien- und Meinungsvielfalt in TV und Radio geschärft. Im Ergebnis bedeutet das eine angemessene Anhebung des Förderanteils für Informationsprogramme im Hörfunk insgesamt und für regionale und lokale Fernseh- und Radiosendungen, deren Angebot auf einem zunehmend globalisierten Medienmarkt demokratiepolitisch wertvoll ist, aber in wirtschaftlicher Hinsicht für die Veranstalter auch eine besondere Herausforderung darstellt.
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Andreas Kunigk
Pressesprecher RTR Medien und KommAustria
+43 1 58058-168
andreas.kunigk@rtr.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender