
Mit 1.1.2024 steigt das Frauenpensionsantrittsalter: AK-Präsident Stangl plädiert für gerechten Arbeitsmarkt
TROTZ FEHLENDER GLEICHSTELLUNG IN DER ARBEITSWELT WIRD AB 1.1.2024 DAS REGELPENSIONSALTER DER FRAUEN VON DERZEIT 60 SCHRITTWEISE AUF 65 JAHRE ANGEHOBEN. ES STEIGT HALBJÄHRLICH AN, BIS ES 2033 JENES DER MÄNNER ERREICHT. „DAMIT WERDEN DIE BESTEHENDEN GESCHLECHTSSPEZIFISCHEN UNGERECHTIGKEITEN AUF DEM ARBEITSMARKT IGNORIERT. WER DIESE BESEITIGEN WILL, MUSS ANDERE MASSNAHMEN SETZEN. DENN NACH WIE VOR SIND FRAUEN STARK BENACHTEILIGT“, SAGT AK-PRÄSIDENT ANDREAS STANGL. ER FORDERT EINEN RECHTSANSPRUCH AUF EINEN KINDERBETREUUNGSPLATZ UND DEN MASSIVEN AUSBAU DER PROFESSIONELLEN PFLEGE.
Die Alterspensionen der oberösterreichischen Frauen sind nur rund halb so hoch wie jene der Männer. Folglich sind viele alleinlebende Pensionistinnen in Oberösterreich von Armut betroffen. Konstant niedrige Pensionen und das erhöhte Risiko der Altersarmut sind das Ergebnis vieler Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. So gibt es noch immer deutliche Unterschiede zwischen den Einkommen von Frauen und Männern. Viele Frauen arbeiten zudem Teilzeit, weil in vielen Regionen noch immer jenes Kinderbetreuungsangebot fehlt, das Vollzeitarbeit möglich macht. Und nicht zuletzt tragen Frauen unverändert den weit überwiegenden Anteil an unbezahlter Haus- und Sorgearbeit und unterbrechen aufgrund von Betreuungspflichten oft ihre Berufskarrieren, während sich Väter immer noch zu wenig an der Kinderbetreuung beteiligen.
Halbjährlicher Anstieg des Pensionsantrittsalters
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