
Auch OLG gibt Pfotenhilfe recht: Beiß-WM-Video samt Kritik ist zulässig
SPÖ-„Tierschutzsprecher“ scheitert erneut mit Einstweiliger Verfügung / OLG stuft Szenen im Video als Verstöße gegen Tierschutzgesetz ein
Der Antrag auf Einstweilige Verfügung des ÖHV (Hundesportverband) als Veranstalter der Kärntner „Hundebeiß-WM“ gegen die Kritik des Vereins Pfotenhilfe (siehe https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231206_OTS0047) wurde im Dezember vom Landesgericht Ried abgewiesen (siehe https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20231220_OTS0012). Der ÖHV mit seinem Obmann, Veranstaltungsleiter und SPÖ-„Tierschutzsprecher“ Dietmar Keck bekämpfte dies mittels Rekurs. Jetzt hat ihm auch das Oberlandesgericht Linz eine Abfuhr erteilt und sieht auch die volle Verantwortung für die Vorfälle beim Veranstalter.
Verein PFOTENHILFE
Jürgen Stadler
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